Covid-19 Virus (Symbolbild)
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Ihre Versicherung verweigert die Übernahme Ihrer Schäden trotz Betriebsschließung?
Deutsche Versicherer verweigern die Übernahme Ihrer Schäden und begründen dies mit „Höherer Gewalt“. Diese Begründung ist jedoch häufig fehlerhaft!
Lassen Sie sich das nicht gefallen! Wir holen uns das Geld für Sie von Ihrer Versicherung ein! Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und Sie erhalten die volle Versicherungssumme!
Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Betriebsschließung!
Die Corona-Krise führte bei vielen deutschen Unternehmern zu Komplettschließungen! Dies bedroht langsam aber sicher die Existenz vieler deutscher Betriebe.
Die Maßnahmen der Regierung und des Landes sind sinnvoll. Jedoch ist die flächendeckende Schließung der Betriebe unter Umständen im konkreten Einzelfall nicht gerechtfertigt. Vielleicht ist auch Ihr Betrieb zu Unrecht geschlossen worden.
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob die Betriebsschließung rechtswidrig gewesen ist und besprechen mit Ihnen mögliche Vorgehensweisen und Schadensersatzansprüche aus entgangenem Gewinn aufgrund der Betriebsschließung.
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Von den landesweiten Betriebsschließungen sind viele deutsche Unternehmen betroffen.
Für viele Unternehmen ist die Existenz bedroht, da immsene Umsatzeinbußen entstanden sind und laufende Kosten nicht beglichen werden können.
Die landesweite Betriebsschließung ist eine flächendeckende und grobe Maßnahme, die eine erforderliche Differenzierung unter den Betrieben bereits konzeptionell nicht vornimmt. Ihr Betrieb stellt unter Umständen im Vergleich zu anderen Betrieben kein Gesundheitsrisiko dar. Hierdurch könnte die angeordnete Betriebsschließung in Ihrem konkreten Fall unrechtmäßig sein.
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob für Sie hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Viele deutsche Unternehmer haben eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Schäden aus einer angeordneten Betriebsschließung decken.
Jedoch verweigern deutsche Versicherer die Deckung der Kosten und begründen dies mit dem Eintritt von „höherer Gewalt“. Jedoch ist diese Begründung fehlerhaft!
Ihnen steht unter Umständen die Auszahlung der Versicherungssumme zu.
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob bei Ihnen ein Versicherungsfall vorliegt.
Unsere Rechtsanwälte regulieren für Sie kostenfrei im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und führen den gesamten Kontakt mit Ihrer Versicherung.
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So funktioniert’s
1. Fall einreichen
Laden Sie einfach alle Dokumente zum Fall hoch und schildern Sie uns kurz worum es geht. Einer unserer Mitarbeiter wird sich kurzfristig zurückmelden und mit Ihnen eine kostenfreie Erstberatung vereinbaren.
2. Kostenfreie Prüfung
Unsere erste Einschätzung ist für Sie stets kostenfrei! Wir prüfen Ihren Fall und besprechen gemeinsam die bestehenden Möglichkeiten und Optionen.
3. Wir übernehmen den Fall
Sofern Sie uns nach der Erstberatung das Mandat erteilen möchten, unternehmen wir schnellstmöglich alles was nötig ist, um Ihren Fall für Sie abzuschließen und Ihr Recht durchzusetzen.
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