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Wie verhalte ich mich nach einem Unfall? Wichtige Tipps und Unfall Checkliste

Tipps und Unfall Checkliste: Wie verhalte ich mich nach einem Unfall

wie verhalte ich mich nach einem unfall
  • Bewahren Sie einen kühlen Kopf
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab
  • Leisten Sie ggf. Erste Hilfe
  • Rufen Sie die Polizei, wenn Sie der Meinung sind, dass der Gegner den Unfall verschuldet hat.
  • Kümmern Sie sich immer selbst um die Beweissicherung. Dokumentieren Sie die Personalien des Unfallgegners und der Zeugen sowie die Kfz-Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Fotografieren Sie den Unfallort und die endgültigen Positionen der Unfallfahrzeuge
  • Äußern Sie sich unter gar keinen Umständen zur Schuldfrage und setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Anwalt in Verbindung!
  • Verlassen Sie den Unfallort nicht, solange nicht die Personalien der Unfallbeteiligten festgestellt wurden, andernfalls könnten Sie sich wegen sogenannter „Fahrerflucht“ strafbar machen

Ein Verkehrsunfall ist für jeden Beteiligten eine Ausnahmesituation, in der es nicht jedem immer leicht fällt angemessen zu reagieren. Insbesondere deswegen ist es enorm wichtig, den ersten Schock abzuschütteln, tief durchzuatmen und Ruhe zu bewahren! Erst in diesem Gemütszustand ist es möglich rationale und richtige Entscheidungen zu treffen. Im Folgenden werden die wichtigsten Tipps zum Verhalten nach einem Unfall gegeben.

Sichern der Unfallstelle und Erste Hilfe

Um die Verursachung weiterer Unfälle zu verhindern, hat die Absicherung der Unfallstelle absoluten Vorrang. Stellen Sie das Fahrzeug nach Möglichkeit am Fahrbahnrand ab und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Ziehen Sie sich die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck ca. 50 bis 150 Schritte vor der Unfallstelle auf. Damit Sie sich nicht unnötig in Gefahr bringen, sollten Sie nach Möglichkeit hinter der Leitplanke entlanglaufen und nicht die Fahrbahn betreten. Rufen Sie den Notruf, wenn es Verletzte gegeben hat und leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen!

Nachdem Sie diese Schritte befolgt haben, sollten Sie sich nicht mehr im Unfallfahrzeug aufhalten und eine sichere Stelle aufsuchen. Bereits ab diesem Zeitpunkt ist es ratsam, Ihren Anwalt zu kontaktieren!

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall: Hinzuziehen der Polizei

Die Polizei sollte insbesondere dann hinzugezogen werden, wenn Sie der Meinung sind, dass der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat. Nach Eintreffen der Polizei sollten Sie versuchen eine Unfallaufnahme zu erwirken. Unter keinen Umständen sollten Sie gegenüber der Polizei irgendeine Art von Schuldeingeständnis abgeben. Dies gilt selbstverständlich auch für Äußerungen gegenüber dem Unfallgegner.

Beweissicherung

Nach einem Verkehrsunfall ist es essentiell Beweise zu sichern. Dies gilt erst recht, wenn die Polizei die Unfallaufnahme nicht vornimmt oder wegen einem behaupteten „Bagatellschaden“ verweigert. Überprüfen Sie unbedingt das polizeiliche Unfallprotokoll und widersprechen Sie, sofern Sie Unstimmigkeiten darin finden. Sicher ist sicher: Selbst, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt und Beweise sichert, sollten Sie immer eigene Beweise sichern.

Verhalten nach einem Unfall: Welche Beweise sind zu sichern und zu protokollieren?

  • Stellen Sie zunächst die Personalien des Unfallgegners fest. Hierzu lassen Sie sich am besten ein amtliches Dokument, wie z.B. den Personalausweis oder den Führerschein vorzeigen.
  • Bringen Sie die Versicherungsgesellschaft und die Versichertennummer des Unfallgegners in Erfahrung
  • Als nächstes sollten Sie Informationen zum Fahrzeug des Unfallgegners dokumentieren. Hierzu zählt zumindest das amtliche Kennzeichen.
  • Gab es Zeugen für den Unfall? Wenn dies zutrifft, sollten deren Personalien ebenfalls aufgenommen werden.
  • Fotografieren Sie den Unfallort und die Unfallfahrzeuge. Aus den Fotos sollte der exakte Ort des Unfallgeschehens, die Stellung der Fahrzeuge nach dem Unfall und die sichtbaren Schäden an den Fahrzeugen hervorgehen. Hierbei sollten Sie lieber ein Foto zu viel knipsen, als eins zu wenig.
  • Sofern Ihnen das Fotografieren nicht möglich sein sollte, ist es ratsam entsprechende Zeichnungen anzufertigen. Im besten Fall lassen Sie ihre Skizzen vom Unfallgegner unterzeichnen.

Schweigen ist Gold!

Als Unfallbeteiligter sind Sie lediglich dazu verpflichtet, Informationen zu der eigenen Person und Angaben zu Ihrem Fahrzeug preiszugeben. Sie müssen sich nicht zum Hergang des Unfalls und der Schuldfrage äußern und sollten dies auch auf gar keinen Fall tun! Verweisen Sie bei Nachfragen seitens des Unfallgegners, der Polizei oder der Versicherung auf Ihren Anwalt. Um sich nicht auf Suggestiv- oder Fangfragen einzulassen, die darauf abzielen, Ihnen ein indirektes Schuldeingeständnis zu entlocken, sollten Sie am Unfallort keinerlei Aussagen tätigen, die über die oben genannten Pflichtangaben hinausgehen. Ein direktes oder indirektes Schuldbekenntnis würde Ihre Ansprüche und Ihren Versicherungsschutz in Gefahr bringen.

Merke: Aussagen, die Ihre eventuelle (Mit-)Schuld gegenüber dem Unfallgegner, der Polizei oder der Versicherung eingestehen, sind tunlichst zu unterlassen! Verweisen Sie bei Nachfragen, die über die Pflichtangaben bzgl. Ihrer Person und dem Fahrzeug hinausgehen, auf Ihren Anwalt!

Hinzuziehen des Anwalts

Es ist in den meisten Fällen ratsam, noch an Ort und Stelle Ihren Anwalt zu kontaktieren. Auf gar keinen Fall sollten Sie sich auf scheinbar lukrative Angebote von Versicherungen einlassen, bevor Sie nicht Rücksprache mit Ihrem Anwalt gehalten haben. Versicherungen versuchen Geschädigte, die keine Kenntnisse von Ihren Rechten haben, mit Angeboten von zweifelhafter Qualität abzuspeisen. Bei den angebotenen Summen handelt es sich regelmäßig nur um einen Bruchteil dessen, was Sie mit Hilfe eines Anwalts erzielen können. Kontaktieren Sie uns deshalb für ein kostenfreies Erstgespräch

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