Blitzer Rückruf
Wie nun bekannt wurde lieferte das Radarmessgerät XV3 von LEIVTEC reihenweise Falschmessungen. Daher rief der Hersteller auf, vorerst keine amtlichen Messungen durchzuführen, wie er in einer Mitteilung bekannt gab.
Was bedeutet das für geblitzte Autofahrer? Wer aktuell Betroffener in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist, sollte prüfen, ob die Messung mit dem LEIVTEC XV3 durchgeführt wurde.
Dies kann dazu führen, dass die Bußgeldbescheide von den Gerichten kassiert werden und die Bußgelder nicht gezahlt werden müssen. Selbst gegen bereits rechtskräftige Bußgeldbescheide kann sich ein Vorgehen lohnen.
Bei Bescheiden, bei denen ein Bußgeld von über 250 Euro verhängt wurde oder es ein Fahrverbot gab, ist eine Wiederaufnahme des abgeschlossenen Verfahrens möglich. Bereits jetzt sind zu der aktuellen Problematik mehrere Verfahren anhängig.
Zögern Sie nicht und lassen Sie auch Ihren Bußgeldbescheid anwaltlich überprüfen!