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Mehr Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall durch unsere Fachanwälte 

Nach einem Autounfall mit Personenschaden steht man häufig vor der Frage: wie können Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden und in welcher Höhe? Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen kostenfrei ein Anwalt zu, welcher von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, um Ihre Ansprüche in voller Höhe geltend zu machen. Hierdurch erhalten Sie professionelle Unterstützung in der Durchsetzung höherer Schmerzensgelder und müssen sich nicht mit der gegnerischen Versicherung herumschlagen.

Unsere Anwälte sind auf das Unfallrecht spezialisiert und wissen, wie man schnellstmöglich und effektiv Ihre Schmerzensgeld-Ansprüche durchsetzt. Sie können sich also auf Ihre Gesundheit konzentrieren, während wir den Rest für Sie erledigen. 

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Wie viel Schmerzensgeld kann ich bekommen?

Wie hoch der Schmerzensgeldanspruch konkret ist, ist dabei immer einzelfallabhängig. Für die Bemessung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch verursachte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers maßgeblich. 

Eine Rolle spielt auch, wie lange man aufgrund der Verletzungen ggf. arbeitsunfähig war und ob Folge- oder Dauerschäden verbleiben. Diese Umstände sind in eine Gesamtbetrachtung einzubeziehen und in eine angemessene Beziehung zur Entschädigung zu setzen. Als Orientierungshilfe können Gerichtsurteile herangezogen werden, die über vergleichbare Verletzungen zu entscheiden hatten.

Schmerzensgeldtabelle – Beispiele

Am besten lassen sich Schmerzensgeld-Tabellen anhand von vergangenen Gerichtsurteilen zu verschiedenen Verletzungen ableiten, wie in folgender Tabelle. Bitte beachten Sie aber, dass es keine allgemeine Tabelle gibt, wonach sich die Urteile richten müssen. Deshalb weisen wir darauf hin, dass jede Schmerzensgeld-Verhandlung anders ausgehen kann und man sich nicht am höchsten Urteil über Schmerzensgeld orientieren sollte, weil dies nicht garantiert ist sondern vom Einzelfall abhängig.

Beispiel der Verletzung

Schmerzensgeld

“Leichte” Verletzungen


Schürfwunden102 €
Schnittwunden mit Glassplittereinlagerung (Stirn) und Knieverletzung (Schürfung)500 €
Schnittwunden im Gesicht766 €
Schnittwunden am Schienbein rechts und links153 €
Leichte Augenverletzung1.533 €

Brüche und Frakturen

Einfache Mittelhandfraktur, “Hand gebrochen400 €
Oberschenkelfraktur links, “Bein gebrochen / Beinbruch3.067 €
Armfraktur, “Armbruch / Arm gebrochen5.000 €

Verstauchungen und Prellungen

Prellung am Handgelenk357 €
Verstauchung Kniegelenk, Verstauchung Ellenbogen und Prellung Brustkorb1.200 €

Verletzungen an Nacken und Wirbelsäule

Verletzung an der Wirbelsäule250 €
HWS-Verletzung, (HWS: Halswirbelsäule, Schleudertrauma1.000 €
HWS-Syndrom bei 11-jährigem Kind1.500 €

Andere schwerwiegende Verletzungen

Tinnitus, Platzwunde am Ohr und Schürfwunde mit Haarverlust3.067 €
Schädelfraktur bei 2,5-jährigem Kind4.090 €
Prellung Becken und HWS-Syndrom5.000 €
Schädelfraktur, “Schädelbruch12.000 €
Oberarmfrakturen und Organverletzung12.782 €
Quelle: www.beck.de

Weitere exemplarische Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldansprüchen

  • bei einer Fußamputation infolge eines Verkehrsunfalls wurden in einem Fall 75.000,00 € zugesprochen
  • bei einer Unterschenkelamputation wurden schon 120.000,00 € geltend gemacht
  • im Falle eines Schädelhirntraumata, inneren Blutungen, Frakturen und Hirnödemen gab es beispielsweise einen Betrag in Höhe von 430.000,00 €.

Doch nicht nur solche „krassen“ Verletzungen führen zu Schmerzensgeldansprüchen:

  • bei einem Geschädigten mit Kopf- und Schulterverletzungen (in deren Folge er langanhaltende Kopfschmerzen und Schmerzen im Schulter- und Halsbereich hatte) wurden 2.500,00 € zugesprochen
  • multiple Brüche im Gesicht und Oberkörperbereich sowie zahlreiche Prellungen, Schürfungen, eine mehrwöchige intensivmedizinische Behandlung, mehrere Operationen und eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit ließen ein Gericht zu dem Schluss kommen, dass eine Entschädigung in Höhe von 15.000,00 € angemessen sei
  • auch für Auffahrunfälle „typische“ Verletzungen, wie z.B. ein HWS-Syndrom („Halswirbelsäulen-, Zervikal- oder Cervicalsyndrom“), ein Schleudertrauma oder eine Gehirnerschütterung wird häufig Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 bis 1.000,00 EUR zugesprochen. 

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Wann bekomme ich Schmerzensgeld?

Um Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können, muss u.a. nachgewiesen werden:

  • dass der Unfall die Ursache für die Verletzungen ist
  • dass man die Verletzungen ohne eigenes Verschulden erlitten hat
  • und dass der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat

Grundsätzlich trägt der Geschädigte die Beweislast. Deshalb sollte der Anspruchsteller alle Beweismittel sammeln, die er „in die Finger bekommt“.

Hat man eine Teilschuld an dem Unfall, wird der Schmerzensgeldanspruch entsprechend gekürzt.

Wie soll ich die Verletzungen nach einem Unfall dokumentieren? – Checkliste

– Arztbriefe
– Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
– Fotos von Verletzungen
– Polizeiberichte
– Personalien von Zeugen
– etwaige Gutachten

Wie bekomme ich Schmerzensgeld? Was muss man beachten?

Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen: Ansprüche geltend machen und ggf. einklagen

Bei einem unverschuldeten Unfall hat man grundsätzlich Anspruch auf einen Anwalt, welcher von der Haftpflicht des Gegners gezahlt wird, der effektiv die eigenen Rechte durchsetzen und auch eine „faire“ Schmerzensgeldhöhe erstreiten kann.

Hat man einen – am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht – mit seinem Fall betraut, wird dieser, nachdem alle Informationen gesammelt wurden, zunächst ein Anspruchsschreiben an den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung richten. Kann man sich in dieser außergerichtlichen Phase nicht auf einen Betrag einigen oder sträubt sich der Gegner hinsichtlich der Feststellung, dass er auch die nächsten 30 Jahre für Folgeschäden einzustehen hat, bleibt nur noch das Klageverfahren. In diesem Verfahren wird dann durch das Gericht geprüft, ob der Anspruch tatsächlich besteht und am Ende wird ein konkreter Schmerzensgeldbetrag zugesprochen und gegebenenfalls noch die Feststellung getroffen, dass die Haftpflichtversicherung für zukünftige Schäden einzustehen hat.

Das Team von COM Legal steht dafür sehr gern bereit Sie hierbei zu unterstützen.

Was steht mir sonst noch nach einem unverschuldeten Unfall zu?

Grundsätzlich können neben dem Schmerzensgeld vielerlei Ansprüche geltend gemacht werden, wie z.B.

  • Reparaturkosten
  • Kosten für einen unabhängigen Gutachter 
  • Anwaltskosten
  • Abschleppkosten
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungsaufwand für ein neues Fahrzeug
  • An- und Abmeldekosten eines Fahrzeugs 
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Unkostenpauschale
  • Corona Reinigungskosten

Je nach Unfallgeschehen können auch durch den Unfall beschädigte Gegenstände im Auto, gerissene Kleidung oder ein beschädigter Einkauf aufgrund ausgelaufener Getränkeflaschen geltend gemacht werden. Dies muss selbstverständlich nachgewiesen werden (z.B. durch Fotos und Quittungen etc.), aber man sollte hier nichts „herschenken“. In solchen Fällen lohnt es sich im Gespräch dem Anwalt, die Dinge aufzulisten, die in Frage kommen.

Wie lange kann man Schmerzensgeld geltend machen?

Liegen all diese Voraussetzungen vor, hat man gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch drei Jahre Zeit, den Anspruch geltend zu machen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt dabei stets am 31.12. um 00:00 Uhr desjenigen Jahres, indem der Unfall passiert ist und endet genau drei Jahre später. 

Sind die Verletzungen so komplex, dass noch nicht absehbar ist, inwiefern auch in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten Schmerzensgelder gezahlt werden müssen, besteht zudem die Möglichkeit, feststellen zu lassen, dass auch Folgeschäden über die nächsten 3 Jahre hinaus berücksichtigt werden. Dies kann sowohl vorgerichtlich vereinbart werden als auch im Gerichtsverfahren klageweise durchgesetzt werden. Doch auch diese Verlängerung ist endlich – sie ist auf 30 Jahre begrenzt. Alle späteren Ansprüche verjähren. 

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