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Mit Handy am Steuer erwischt -
Welches Bußgeld droht und wann sich ein Einspruch lohnt

Betrifft: Autofahrer (PKW / LKW)
Nachweisbar durch: Ampelblitzer, Ordnungsbeamte/Polizei (durch Beobachtung oder Videoaufnahmen)

Mögliche Folgen: 

  • Bußgeld 
    • 100 €
    • mit Gefährdung 150 €
    • mit Sachbeschädigung 200 €
  • Punkte in Flensburg 
    • 1 Punkt
    • mit Gefährdung 2 Punkte
    • mit Sachbeschädigung 2 Punkte
  • Grundsätzlich kein Fahrverbot, aber
    • wenn eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt, ist ein Fahrverbot von einem Monat möglich
    • Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten möglich, wenn eine grobe und beharrliche Pflichtverletzung vorliegt, d.h. wer mehrfach mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

ggf. Auswirkungen auf Ihre Versicherung

Achtung: 

  • Fahranfänger aufgepasst: Das Handy am Steuer wird als A-Verstoß geahndet. Die Folge: Aufbauseminar und verlängerte Probezeit 
  • Tateinheit: Wer geblitzt wird, weil er zu schnell ist und dabei mit dem Handy am Ohr erwischt wird,
    • zahlt das Bußgeld mit dem höheren Regelsatz
    • zahlt unter Umständen eine angemessene Erhöhung zusätzlich, in der Regel die Hälfte des Bußgeldes der zweiten Ordnungswidrigkeit
    • erhält einen Punkt wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung und es kommt ein weiterer Punkt für das Handy am Steuer dazu
  • Fahrradfahrer trifft auch ein Handyverbot: wer beim Fahrradfahren das Handy nutzt, zahlt 55 € Bußgeld

Mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht erhöht sich Ihre Chance erheblich, erfolgreich gegen die Strafe vorzugehen und weitere Konsequenzen zu vermeiden!

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Handy am Steuer - das sagen unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht

  • Es kommt darauf an, wer die Messung vorgenommen hat! Sollten Sie durch eine von der Kommune aufgestellte Radaranlage geblitzt worden sein, müssen Sie zunächst keine Sanktionen für den Handyverstoß befürchten
    • GrundKommunen dürfen nur Geschwindigkeitsverstöße sanktionieren und sind gesetzlich nicht dazu befugt weitere Verstöße zu ahnden
    • Aber: Die Kommune kann den Fall an die Polizei weiterleiten
  • Nicht nur das tatsächliche Telefonieren wird bestraft, sondern jegliche Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt
    • Darunter fällt auch das Verwenden einer Navigations-App. 
      Ausnahme: Das Handy befindet sich in einer Handyhalterung.
  • Betrifft auch Tabletsund andere elektronische Geräte, die zur Kommunikation dienen
    • Telefonieren mit einer Freisprecheranlage oder einem Headset sind erlaubt
  • Ein Einspruch lohnt sich, wenn
    • kein Bezug zu einer Telefonfunktion vorliegt, also das Handy nur kurz umpositioniert wurde 
    • kein ausreichender Nachweis vorliegt

Mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten für Verkehrsrecht erhöhen sich Ihre Chancen erheblich, erfolgreich gegen die Strafe vorzugehen und weitere Konsequenzen zu vermeiden!

Mehr Informationen zum Thema Handy am Steuer:

Handy am Steuer – was unter Strafe steht und mit welchem Bußgeld Sie rechnen müssen

Handy am Steuer – was unter Strafe steht

Nahezu jeder ist mittlerweile mit einem Handy ausgestattet. Besonders Smartphones sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Diente das Mobiltelefon früher noch ausschließlich zur Telekommunikation, fungieren die modernen Geräte heute durch zahlreiche Apps und Streamingdienste als „Allround-Talent“. Ob als Ersatz für NavigationsgeräteMP3-Player, Spielkonsole oder Nachrichtenkanal – die klassischen Funktionen, wie das Telefonieren und das Simsen sind längst nicht mehr der einzige Anreiz. Der Nachteil: Wir lassen das Handy nicht mehr aus der Hand. 

Dies führt auch im Straßenverkehr immer mehr zu Problemen: während der Autofahrt werden Nachrichtenbeantwortet und Telefonate geführt. Dabei wird der kurze Blick auf das Smartphone nicht nur teuer, sondern kann unter Umständen auch den Führerschein kosten

Zunehmend sind Verkehrsunfälle auf die Nutzung des Handys am Steuer zurückzuführen. 

Dabei stellt das Verbot aus § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar, dass jegliche Nutzung des Handys während der Fahrt bestraft wird.  Die Konsequenzen sind ein Bußgeld in Höhe von 100 € und ein Punkt in Flensburg. Liegt eine Gefährdung vor oder kommt es zu einer Sachbeschädigungerhöht sich das Bußgeld auf 200 €, gefolgt von zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat.

Das seit Oktober 2017 erhöhte Strafmaß bei einem Handyverstoß während der Autofahrt ist eine Reaktion des Gesetzgebers, der den zunehmenden Autounfällen Einhalt gebieten wollte. Zudem wird derzeit diskutiert, ob nicht die Fahrerlaubnis bei besonders beharrlichen oder wiederholten Verstößen für mindestens ein Jahr entzogen werden kann. 

Dennoch ist vielen nicht bewusst, was denn nun konkret unter Strafe steht und ob es für Autofahrer Möglichkeiten gibt, dass Handy trotzdem im Auto zu nutzen.

Sinn und Zweck des § 23 StVO ist, dass Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt werden sollen. Derfehlende Sichtkontakt zur Fahrbahn verlängert im Verkehr die Reaktionszeit, wodurch es sehr schnell zu Unfällenkommt. 

Hinweis: Das Verbot beschränkt sich nicht nur auf die Fahrt, sondern meint alle Situationen im fließenden Verkehr, bei dem der Motor läuft – also auch das Halten vor einer roten Ampel! 

Das Handyverbot beim Autofahren umfasst:

  • das Telefonieren
  • auch das Wegdrücken eines Anrufs wird sanktioniert!  
  • Hinweis: Auf dem Standstreifen darf nicht gehalten werden, um mit dem Handy zu telefonieren!
  • das Verfassen und Verschicken von Textnachrichten
  •  d.h. keine SMSE-MailsWhatsApp-Nachrichten oder andere Nachrichten, z.B. von Facebookund Instagram
  • das Tippen auf dem Display
  • um z.B. die Uhrzeit abzulesen
  • oder nur, um kurz Push-Mitteilungen zu überprüfen
  • das kurze Tippen oder Wischen
    • um Musik zu starten oder stoppen, d.h. auch ein kurzes Tippen bei Apple Music oder Spotify mit gesperrtem Hintergrund, aber auch iPods oder anderen MP3-Geräten
    • aber: laut StVO kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn eine nur kurze, den Straßen- Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist
  • das Bedienen von anderen Geräten, wie Navigationsgeräten, E-Books oder Tablets
    • denn auch die Nutzung weiterer elektronischer Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, lenken ab
  • das Umlegen oder Weiterreichen des Handys
    • aber: dieser Punkt wird vor Gerichten unterschiedlich beurteilt, deshalb bestehen gute Chancen für einen Einspruch
  • das Tragen von Videobrillen und anderen auf dem Kopf getragenen visuellen Audiogerätendie über keine Sichtfeldprojektion verfügen
  • das Diktieren, sowohl ins Handy, als auch in ein herkömmliches Diktiergerät
  • das Fotografieren
    • Achtung: ein Selfie im Auto für den neusten Instagram- oder Facebook-Post kann teuer werden. Sollte die Polizei auf das Foto aufmerksam werden, drohen Sanktionen!
    • Das gilt auch für die Fälle der Beweissicherung, also z.B. Fälle in denen das Kennzeichen eines anderen Fahrers fotografiert wird, weil dieser sich verkehrswidrig verhält

Um zu erfahren, ob eine solche Ausnahme in Ihrem Fall einschlägig ist, kontaktieren Sie jetzt unsere Fachanwälte für eine kostenlose

Handy am Steuer – mit welchem Bußgeld Sie rechnen müssen

Die Konsequenzen, die Autofahrern blühen, wenn sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden, reichen von einer Geldbuße über Punkte in Flensburg, bis zu einem Fahrverbot von einem Monat. Wenn jedoch Fahrzeugführer wiederholt mit dem Handy am Ohr bestraft werden oder durch beharrliches Verhalten auffallen, droht sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten!
Mehr dazu unter: Kraftfahrt-Bundesamt – Punktekatalog – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

Besonders teuer wird es, wenn durch die Handynutzung ein Unfall verursacht wird. Dann steigen nicht nur das Bußgeld und die Punkte in Flensburg, sondern es kommen ggf. noch Kosten für die Reparatur hinzu. Viele Versicherungen lehnen die Übernahme von Reparaturkosten ab oder übernehmen sie nur zum Teil, wenn Schäden durch ein grob fahrlässiges Verhalten, wie durch das Nutzen des Handys am Steuer, entstanden sind.

Erwischt worden? Ein Einspruch kann sich lohnen! Vor allem dann, wenn durch den Punkt für den Handyverstoß die Höchstgrenze in Flensburg erreicht worden ist. Sprechen Sie uns an – bequem online oder telefonisch. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung!

Handyverstoß auch an der roten Ampel?

Handyverstoß auch an der roten Ampel?

Fraglich scheint für viele Autofahrer, ob ein Handyverstoß auch vorliegt, wenn das Handy vor einer roten Ampel bedient wird.

Die Antwort ist JA! Nach der Vorschrift des § 23 StVO darf das Handy nicht genutzt werden, wenn der Motor läuft. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das Handy am Steuer ohne Sanktionen nur benutzt werden darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. 

COM LEGAL Hinweis

Autos mit einer Start-Stopp-Automatik kommen um diese Regelung nicht herum. Denn das Auto nimmt trotz der Start-Stopp-Funktion dennoch am Straßenverkehr teil, da jederzeit durch das Betätigen des Gaspedals der Wagen in Gang gesetzt werden kann, so das Argument der Rechtsprechung.
Fazit: Sobald der Motor ausgeschaltet ist, können Sie unbesorgt Ihr Handy benutzen.

Bußgeldbescheid trotz Freisprechanlage?

Bußgeldbescheid trotz Freisprechanlage?

Das Telefonieren über eine Freisprecheranlage ist grundsätzlich erlaubt. Deshalb sind in vielen Autos Freisprechereinrichtungen vorhanden. 

Allerdings dürfen keine weiteren Funktionen der Freisprechanlage genutzt werden. Immer wieder erhalten Autofahrer dennoch einen Bußgeldbescheid für einen Handyverstoß, obwohl sie über die Freisprecheinrichtung telefoniert haben. Der Vorwurf lautet oft: das Handy wurde verbotswidrig genutzt. Das muss jedoch von den Behörden nachgewiesenwerden. Hier lohnt sich also ein Einspruch!

Geblitzt mit Handy in der Hand – doppeltes Bußgeld?

Geblitzt mit Handy in der Hand – müssen Sie doppelt Bußgeld zahlen?

Autofahrer, die mit dem Handy in der Hand geblitzt wurden, müssen erstmal keine Folgen für den Handyverstoß fürchten, wenn die Kommune die Messung vorgenommen hat.

Kommunen sind gesetzlich nicht dazu befugt, einen Handyverstoß zu ahnden, doch der Verstoß kann an die Polizei weitergeleitet werden. Die Polizei hingegen kann das Blitzerfoto als Grundlage zur Verfolgung des Handyverstoßes nutzen. Wenn dies der Fall sein sollte, stellt sich die Frage, ob im zu erwartenden Bußgeldbescheid eine Doppelzahlung vorgesehen ist.

In diesen Fällen kommt dem Betroffenen die sogenannte Tateinheit zu Gute. Das bedeutet:
Sofern durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht wurden, ist das Bußgeld zu zahlen, das den höheren Regelsatz aufweist. Möglicherweise kann aber unter Umständen das Bußgeld angemessen erhöht werden. Hierfür wird gewöhnlich die Hälfte des Bußgeldes der zweiten Verkehrswidrigkeit hinzuaddiert.

Achtung: Handynutzung in der Probezeit

Zusätzliche Konsequenzen für Fahranfänger in der Probezeit bei Handynutzung

Für Fahranfänger, die während der Probezeit mit dem Handy am Steuer angetroffen werden, folgen nicht nur ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, sondern auch weitreichendere Konsequenzen.

Im Rahmen der Probezeit gelten besondere Auswirkungen für einige Verstöße, die in zwei Kategorien aufgeteilt werden: 

  • A-Verstöße für schwerwiegende,
  • B-Verstöße für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.

Bei dem Verstoß „Handy am Steuer“ handelt es sich um einen A-Verstoß

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot müssen also Fahranfänger mit zusätzlichen Folgen rechnen.

Zum einen mit der Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und zum anderen die Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF). 

Die ASF-Kurse sind mit hohen Kosten verbunden, die allerdings innerhalb des Bundesgebiets variieren können, da diese nur von Fahrschulen angeboten werden. Eine Summe zwischen 150 bis 500 € ist zu erwarten.

Dies gilt jedoch nur beim ersten Verstoß. Sollte es zu einem zweiten Verstoß in der verlängerten Probezeit kommen, wird eine Verwarnung und eine Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde unter Umständen von einer Beharrlichkeit ausgehen, was ein Fahrverbot bis zu drei Monaten begründen kann.

Begeht der Fahranfänger jedoch ein drittes Mal einen Verstoß innerhalb der vierjährigen Probezeit, wird ihm der Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach einer Sperrfrist wiedererlangt werden.

Achtung: Diese Nachschulung in dem von der Straßenverkehrsbehörde festgelegten Zeitraum ist zwingend! Sollte der Fahranfänger der Aufforderung nicht nachkommen und den Besuch des Aufbauseminars nicht innerhalb der Frist nachweisen, droht der Führerscheinentzug!

Handyverbot auch für Fahrradfahrer

Auch Fahrradfahrer sind vom Handyverbot betroffen. Telefoniert ein Radfahrer während der Fahrt, droht ihm ein Bußgeld von 55 €. Folgen für die Fahrerlaubnis muss der Fahrradfahrer, wie etwa beim Alkoholverstoß, nicht fürchten.

COM LEGAL Hinweis

Fahrradfahrer dürfen vor der roten Ampel das Handy benutzen ohne Sanktionen zu fürchten, wenn sie mit dem Fahrrad stehen.
Übrigens: Musikhören ist während des Fahrradfahrens erlaubt, es sei denn, die Musik übertönt wichtige Warnsignale. Dann droht ein Verwarngeld von 15 €.

In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch bei Handy am Steuer

Einspruch prüfen:

Gehen Sie Ihre Möglichkeiten durch:
Geblitzt worden mit dem Handy in der Hand? 
Nehmen Sie das Blitzerfoto genauer unter die Lupe!

  • Identität: Das Foto lässt nicht auf Sie schließen?
  • Körperhaltung: Es sieht aus, als würden Sie sich am Ohr kratzen oder sich einfach nur abstützen?

Die Chancen für einen Einspruch stehen günstig!

Der Vorwurf Handy am Steuer stimmt nicht, aber die Polizei ist dennoch davon überzeugt? 

  • Liegen stichhaltige Beweise vor? Anwälte haben einen Anspruch in die Akte zu schauen und den Vorwurf somit zu überprüfen. 
  • Durch Akteneinsicht kann der Anwalt feststellen, ob die Beweislage gegen Sie dünn ist und den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten.
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