Blitzer und Geschwindigkeitsüberschreitung – die Folgen und was man dagegen tun kann
Betrifft: Autofahrer und Motorradfahrer
Nachweisbar: durch Blitzer (Geschwindigkeitsmessgeräte) als stationäre Radaranlage oder mobil per Laser oder Induktion, Polizeikontrolle, Videonachfahrsystem (Provida)
Mögliche Folgen:
- Bußgeld
- Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts überschritten: zwischen 30 € (bis 10 km/h) und 800 € (bei über 70 km/h)
- Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts überschritten: zwischen 20 € (bis 10 km/h) und 700 € (bei über 70 km/h)
- Punkte in Flensburg
- Innerorts zu schnell unterwegs
- 1 Punkt bei 21 bis 30 km/h
- 2 Punkte ab 31 km/h
- Außerorts zu schnell unterwegs:
- 1 Punkt bei 21 bis 40 kmkm/h
- 2 Punkte ab 41 km/h
- Innerorts zu schnell unterwegs
- Fahrverbot: je nach Geschwindigkeitsverstoß ab 1 Monat bis zu 3 Monaten + 1 Monat zusätzlich bei Wiederholungstätern
- Freiheitsstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Verbindung mit
- der Teilnahme oder der Veranstaltung eines illegalen Kraftfahrzeugrennens: bis zu 2 Jahre
- einer zusätzlichen Gefährdung: bis zu 5 Jahre
- der Verletzung einer Person: bis zu 10 Jahre
Was kann man dagegen tun: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und durch einen Fachanwalt anhand der Akten(-einsicht) fehlerhafte Bescheide anfechten lassen.
Wichtig zu wissen:
- Um Einspruch einzulegen, haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheides zwei Wochen Zeit
- Wiederholungstäter ist, wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr geblitzt wurde. Lesen Sie mehr dazu unter https://www.bussgeldkataloge.de/wiederholungstaeter
Folge: Das Fahrverbot verlängert sich um einen weiteren Monat. - Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h und mehr erhalten Sie in der Regel nur dann ein Fahrverbot, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit überschritten haben
- Autofahrer, die das erste Mal von einem Fahrverbot betroffen sind, haben die Möglichkeit den Beginn des Fahrverbots selbst zu bestimmen
- Erhalten Sie drei Monate nach dem Geschwindigkeitsverstoß keinen Bußgeldbescheid oder wird keine Klage erhoben, ist die Ordnungswidrigkeit in der Regel verjährt
- Es wird unabhängig von Messungenauigkeiten ein Toleranzabzug gewährt
- bis 100 km/h: Toleranzabzug 3 km/h
- über 100 km/h: Toleranzabzug 3 % der gemessenen Geschwindigkeit
Mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht erhöht sich Ihre Chance erheblich, erfolgreich gegen die Strafe vorzugehen und weitere Konsequenzen zu vermeiden!
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Mehr Informationen zum Thema Blitzer und Geschwindigkeitsüberschreitung
Zu schnell gefahren? Was Sie wissen müssen
Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich, sondern auch Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot – in besonders schweren Fällen sogar für mehrere Monate!
Bei einer Überschreitung ab 31 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft fallen zwei Punkte in Flensburg an.
Die Folge: Wenn die Maximalpunktzahl von acht Punkten erreicht ist, wird der Führerschein entzogen.
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt dann erst nach einer bestimmten Sperrfrist, die durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt wird. Die Dauer richtet sich dabei nach der Schwere des Vergehens und den Gesamtumständen. Die Sperrfrist dient nicht nur dazu, den Fahrer zu bestrafen, sondern auch diesem eine Reflexion seines Verkehrsverhaltens aufzuerlegen.
Wichtig ist, wo Sie geblitzt wurden: innerhorts oder außerorts
Um die Folgen richtig einschätzen zu können, ist vor allem der Ort der Geschwindigkeitsüberschreitung ausschlaggebend.
Nach der Straßenverkehrsordnung wird zwischen einem Geschwindigkeitsverstoß innerorts und außerortsdifferenziert.
Entscheidend ist aber auch der Fahrzeugtyp, da PKW-Fahrer sich an andere Geschwindigkeitsbegrenzungen halten müssen, als PKW mit Anhängern, Busse oder LKW.
COM LEGAL Hinweis:
Nach § 3 der Straßenverkehrsverordnung (StVO) verlangen zudem die Witterungs- und Straßenverhältnisse, wie etwa die beschränkte Sicht wegen Nebels oder Glatteises, von Autofahrern eine eigenverantwortliche Sorgfaltspflicht.
Das bedeutet, dass die Geschwindigkeit trotz einer höheren zulässigen Höchstgeschwindigkeit entsprechend angepasst werden muss. Sollte dennoch nicht die Fahrtgeschwindigkeit gedrosselt werden, kann ein Bußgeld ab 100 €und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz sein.
Innerorts PKW
Die Sanktionen für einen Verstoß innerhalb von geschlossenen Ortschaften sind strenger als außerorts. Das liegt unter anderem daran, dass die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, wie Fußgängern und Radfahrern, innerorts eher gefährdet ist. Ferner steigt hier durch die überhöhte Geschwindigkeit in engen Straßen und fehlenden Ausweichmöglichkeiten auch das Risiko von Unfällen.
Deshalb droht schon bei einer Überschreitung von 10 km/h ein Bußgeld von 30 €. Bei einer Überschreitung von70 km/h kann ein empfindliches Bußgeld von 800 € anfallen. Ab 21 km/h zu viel und mehr droht mindestens ein Punkt in Flensburg.
Außerorts PKW
Auch außerhalb von Ortschaften drohen ein Bußgeld, die Eintragung von bis zu zwei Punkten ins Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot.
Bei einer Überschreitung bis 10 km/h liegt ein geringer Verstoß vor, welcher mit 20 € geahndet wird.
Dennoch lohnt es sich keineswegs außerorts geblitzt zu werden: Bei 70 km/h Überschreitung zahlen Raser 700 € Bußgeld und erhalten ein Fahrverbot von drei Monaten!
COM LEGAL Hinweis:
Wiederholungstäter müssen mit schärferen Sanktionen rechnen, wenn Sie mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden.
Wiederholungstäter ist, wer innerhalb eines Jahres zweimal wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr geblitzt wird.
Die Folge ist ein Fahrverbot für einen Monat. Erhält der Temposünder bereits ein Fahrverbot für den ersten Verstoß,verlängert sich das Fahrverbot um einen weiteren Monat.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung hängt auch vom Fahrzeug ab
Die Geschwindigkeitsbegrenzung hängt nicht nur von den aufgestellten Verkehrsschildern ab, sondern insbesondere von dem Fahrzeugtyp.
Während innerorts keine Unterschiede in der Fahrzeugklasse gemacht werden, ist dies außerorts anders. Für bestimmte Kfz-Fahrer gilt auf Kraftfahrtstraßen, Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen ein anderes Tempolimit als für Autofahrer. Letzteres hat für den PKW-Fahrer keine Einschränkung. Auf Autobahnen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern nichts anderes durch Verkehrsschilder bestimmt ist.
- PKW mit Anhänger
- maximal 80 km/h auf Kraftfahrtstraßen, Landstraßen, Schnellstraßen
- maximal 80 km/h auf Autobahnen
- Busse
- maximal 80 km/h auf Kraftfahrtstraßen, Landstraßen, Schnellstraßen
- maximal 80 km/h auf Autobahnen
- Busse mit stehenden Fahrgästen / Fahrgastbeförderung
- maximal 60 km/h auf Kraftfahrtstraßen, Landstraßen, Schnellstraßen
- maximal 60 km/h auf Autobahnen
- Kfz mit
- bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und PKW
- maximal 100 km/h auf Kraftfahrtstraßen, Landstraßen, Schnellstraßen
- Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen 130 km/h (Beschränkung nur durch Verkehrsschilder)
- 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgeschlossen PKW)
- maximal 80 km/h auf Kraftfahrtstraßen, Landstraßen, Schnellstraßen
- maximal 80 km/h auf Autobahnen
- mit Anhänger (ausgeschlossen PKW)
- maximal 60 km/h auf Kraftfahrtstraßen, Landstraßen, Schnellstraßen
- maximal 60 km/h auf Autobahnen
- über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
- maximal 60 km/h auf Kraftfahrtstraßen, Landstraßen, Schnellstraßen
- maximal 60 km/h auf Autobahnen
- bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und PKW
No-Limit auf Autobahnen? Begrenztes Raserparadies auf deutschen Autobahnen
Anders als in vielen Nachbarländern, deren strenge Vorschriften dem ein oder anderen deutschen Autofahrer im Ausland bereits ein teures Bußgeld beschert haben, gilt auf deutschen Autobahnen lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das bedeutet, dass eine höhere Geschwindigkeit als 130 km/h nicht verboten ist.
Die unbegrenzte Geschwindigkeitserlaubnis gilt nicht auf allen Abschnitten der Autobahnen. Autofahrer sind auf bestimmten, mit entsprechenden Verkehrsschildern versehenen Abschnitten, verpflichtet, die Geschwindigkeit auf Autobahnen trotz Richtliniengeschwindigkeit zu drosseln.
Zwar handelt es sich lediglich um ca. ein Drittel des Autobahnnetzes, dennoch ist zu beachten, dass die Pflicht die Geschwindigkeit anzupassen nicht nur wegen Verkehrszeichen gefordert wird.
Wie auf anderen Straßen auch, müssen Verkehrslage und Wetterverhältnisse berücksichtigt werden. Durch überhöhte Geschwindigkeiten passieren jährlich tausende Unfälle, weshalb es durchaus vorkommen kann, dass Autofahrer auf Autobahnen bei beschränkter Sicht unter 50 Metern nur so schnell fahren dürfen wie innerorts. Es herrscht auf deutschen Autobahnen also sehr wohl ein Tempolimit.
Geschwindigkeitsverstoß / Blitzer innerhalb der Probezeit
Junge Autofahrer, die sich über ihren frisch erhaltenen Führerschein freuen, müssen sich innerhalb der Probezeit beweisen.
Im Rahmen der Probezeit gelten besondere Folgen für einige Verstöße, die in zwei Kategorien aufgeteilt werden:
- A-Verstöße für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
- B-Verstöße für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
Bei einem erheblichen Geschwindigkeitsverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß. Neben Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot müssen Fahranfänger mit zusätzlichen Strafen rechnen:
Zum einen mit der Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und zum anderen der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF).
Die ASF-Kurse sind mit hohen Kosten verbunden, die innerhalb des Bundesgebietes variieren können, da diese von Fahrschulen angeboten werden. Eine Summe zwischen 150 bis 500 € kann Sie erwarten.
Achtung: Diese Nachschulung ist in dem von der Straßenverkehrsbehörde festgelegten Zeitraum zwingend! Sollte der Fahranfänger der Aufforderung nicht nachkommen und den Besuch des Aufbauseminars nicht innerhalb der Frist nachweisen, droht der Führerscheinentzug!
Geschwindigkeitsverstoß in Tempo-30-Zonen
Besonders gefährlich können Geschwindigkeitsverstöße in Tempo-30-Zonen sein, da diese sich häufig in verkehrsberuhigten Lagen, wie Wohnsiedlungen und auf Schulwegen befinden.
Die 30er-Zone dient sowohl der Entlastung der Anwohner von Lärm in den Wohngebieten, als auch der Sicherheit von Schulkindern, die durch den verkehrsberuhigten Bereich auf ihrem Schulweg geschützt werden sollen.
Auch für einen Geschwindigkeitsverstoß in der Tempo-30-Zone gelten die gleichen Strafen wie innerorts nach dem Bußgeldkatalog. Es gibt keinen Unterschied in der Ahndung.
Je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung und verursachte Gefährdung oder gar Beschädigung ist, desto höher und wahrscheinlicher ist die Bestrafung in Form von Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten!
Überblick: Was kostet es, in 30er-Zone geblitzt zu werden:
- bis zu 10 km/h: 30€ Bußgeld
- 11 bis 15 km/h: 50 € Bußgeld
- 16 bis 20 km/h: 70€ Bußgeld
- 21 bis 25 km/h: 115€ Bußgeld, 1 Punkt
- 26 bis 30 km/h: 180€ Bußgeld, 1 Punkt
- 31 bis 40 km/h: 260€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 bis 50 km/h: 400€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h: 560€ Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h: 700€ Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- mehr als 70 km/h: 800€ Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
COM LEGAL Hinweis:
Fahren Sie gerade in Gegenden in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Kindergärten besonders achtsam und vorausschauend! Dort befinden sich zur Abschreckung häufig mobile Blitzeranlagen, die Verstöße dokumentieren und sanktionieren. Ein Tritt auf die Bremse spart in diesen Fällen nicht nur Geld, sondern kann auch die Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer, schlimmstenfalls Kinder, verhindern!
Tempolimit auch für Fahrradfahrer?
Tempolimit auch für Fahrradfahrer?
Pauschal gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrradfahrer. Allerdings müssen sich auch Fahrradfahrer, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, an die Verkehrsregeln halten. Das bedeutet, dass Verkehrszeichen genauso zu beachten sind wie von Kfz-Fahrern. Daher kann es bei einer überhöhten Geschwindigkeit in einer 30er-Zone zu einer Ordnungswidrigkeit kommen.
Sofern einem kontrollierenden Polizeibeamten die Geschwindigkeit auffällt und diese auch nachgewiesen werden kann, kann das nicht eingehaltene Tempolimit also auch ein Bußgeld für Fahrradfahrer bedeuten.
Vorsicht bei illegalen Straßenrennen
Vorsicht bei illegalen Straßenrennen
Für traurige Schlagzeilen sorgte der bekannte Ku’damm-Raser-Fall aus Berlin, bei der zwei junge Männer spontan ein Straßenrennen entlang des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße organisierten. Im weiteren Verlauf ereignete sich im Bereich einer Kreuzung ein Unfall, bei der ein unbeteiligter Fahrer noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen erlag. Erstmals wurden daraufhin die Raser durch das LG Berlin nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen Mordes bzw. versuchten Mordes verurteilt.
Der Gesetzgeber hat entsprechend reagiert und die Rechtslage verschärfend geändert. Seit Oktober 2017 wird die Organisation und Teilnahme an illegalen Autorennen nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet. Durch den neu eingeführten § 315d StGB drohen nun bei einer grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Geschwindigkeit bis zu zehn Jahre Haft. Außerdem droht ein lebenslanger Führerscheinentzug.
Auch in vielen anderen deutschen Städten liefern sich zunehmend Autofahrer illegale Autorennen und riskieren damit ihr eigenes und das Leben Anderer.
Die Methoden zur Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen – und die möglichen Fehler bei den Messungen
Die Methoden zur Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen – und die möglichen Fehler bei den Messungen
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit muss nachgewiesen werden. Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt durch verschiedene Geräte und Methoden. Die gängigsten Geschwindigkeitskontrollen erfolgen durch fest stationierte Radaranlagen, wie etwa an Ampeln (Ampelblitzer) oder am Fahrbahnrand.
Die Methode mit diesem altbewährten Klassiker unter den Messgeräten weist oftmals Fehler bei der Messung auf, sodass gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung vorliegen.
Weiterhin kann die Geschwindigkeitsmessung mittels einer Laserpistole erfolgen. Dabei werden aus dem Laserausgehenden Lichtimpulse vom Auto reflektiert und dadurch die Geschwindigkeit bestimmt. Diese Methode erfordert allerdings die richtige Handhabung durch Polizeibeamte, weil der Einsatz aus einem bestimmten Winkel und ohne Bewegung der Laserpistole erfolgen muss. Diese Vorgehensweise ist deshalb besonders anfällig für Fehler und Verfälschungen der Messergebnisse.
Mittels einer Lichtschrankenmessung kann ebenfalls eine Überschreitung festgestellt werden. Dabei werden mehrere Lichtschranken aufgestellt. Sobald ein Fahrer die Lichtschranke durchgequert, wird mittels der vergangenen zeitlichen Unterbrechungen der Lichtstrahlen, die Geschwindigkeit berechnet. Außerdem erfolgt ein weiterer Nachweis durch eine Aufnahme des Fahrers. Diese unauffällige Geschwindigkeitsüberprüfung liefert gute und genaue Ergebnisse.
Dennoch ist die Anfechtung möglich, denn auch bei einem Lichtschranken-Blitzer lassen sich Messungenauigkeiten nicht gänzlich ausschließen!
In Betracht kommen folgende Störquellen:
- wetterbedingte Fehler, wie durch Nebel oder Regen
- unerwünschte Reflektionen des Lichtsignals
- Zuordnung fehlerhaft, da im Moment des Auslösens des Fotos mehrere Fahrzeuge nebeneinander fuhren
- regelmäßige Eichung fehlt
Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung sind ProViDa-Messgeräte. Diese mobile Videoüberwachungsanlage der Polizei ist ebenfalls ein modernes Messverfahren, welches im Fahrzeug eingebaut ist. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt durch sogenanntes Nachfahren. Dabei wird die Geschwindigkeit des Betroffenen mittels einer Weg-Zeit-Messung berechnet.
Hierfür verfolgt die Polizei mit einer Videoaufzeichnung das Fahrzeug. Mit Hilfe der ProViDa-Technik wird die Wegstrecke und die Zeit gemessen, die das Fahrzeug braucht, um den Straßenabschnitt zu durchfahren. Die ermittelte durchschnittliche Geschwindigkeit wird aber nicht vom Betroffenen bestimmt, sondern nur von dem Polizeiwagen abgeleitet.
Die Messergebnisse sind solider und weisen weniger Messfehler auf als altbekannte Radarfallen. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Messfehler vorkommen. Als Fehlerquellen erweisen sich oft die Abstände bei Beginn und bei Ende der Messung. Sollte der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen bei Messende geringer sein als bei Messbeginn, ist es offensichtlich, dass das Polizeifahrzeug schneller gefahren ist. Allerdings ist dieses Messverfahren komplex, sodass die Beamten entsprechend geschult sein müssen.
Liegt eine unsachgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung vor oder sind Beamte nicht ordnungsgemäß zur Nutzung geschult, bestehen gute Angriffsmöglichkeiten.
Die Messtechnik mittels ProViDa-Fahrzeugen ist ein standardisiertes Messverfahren, weshalb auch hier der Eichschein vorliegen muss, aus dem sich wegen falscher oder fehlender Eichung eine Verteidigungsmöglichkeit ergeben kann.
Hinweis vom Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Unabhängig von dem eingesetzten Verfahren, wird wegen kleinen Messungenauigkeiten ein gewisser Toleranzwert vom Messergebnis zu Gunsten des Autofahrers abgezogen.
Welcher Toleranzabzug wird gewährt?
– unter 100 km/h: Toleranzabzug 3 km/h
– über 100 km/h: Reduzierung der gemessenen Geschwindigkeit um 3 %
Bei Zweifeln an den Messergebnissen kann durch geeignete Fehlerquellen, wie eine mangelnde regelmäßige Eichung, die Toleranzgrenze erhöht werden!
Sind Sie beim Lesen misstrauisch geworden und zweifeln das Messergebnis an?
Jeder zweite Bußgeldbescheid ist falsch. Wir kennen Ihre Rechte. Sie auch?
Wir überprüfen den Vorwurf für Sie mit höchster Sorgfalt! Wenden Sie sich jetzt an unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht und erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Das müssen Sie tun
Was Sie tun müssen, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben
Vor der Zustellung des Bußgeldbescheides erhalten Verkehrssünder die Gelegenheit sich mit einem Anhörungsbogen zum Verstoß zu äußern. Ferner beinhaltet der Anhörungsbogen alle relevanten Informationen zum Vorwurf, wie etwa das Blitzerfoto, die Zeit, den Ort, ggf. Angaben der Polizei oder Zeugen bei mobilen Messungen, die Geschwindigkeitsüberschreitung und auch die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes.
Was aber, wenn Sie die Konsequenzen bereits erwarten, die Behörde sich aber mit der Verfolgung der Bußgeldsache Zeit lässt?
Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tag, an dem der Verkehrsverstoß begangen wurde.
Die Behörde muss innerhalb dieser Frist tätig geworden sein. Liegt keine Reaktion der Behörde vor, so tritt Verjährung ein.
Achtung: Leider dürfen Betroffene sich nicht zu früh freuen, denn die rechtzeitige Zustellung des Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung.
Gemäß § 33 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG) beginnt aufgrund dieser Unterbrechung die Verfolgungsverjährung von neuem!
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig Einspruch erheben. Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig und Folgen lassen sich nicht mehr vermeiden.
Rat vom Verkehrsrechtsanwalt:
Aufgrund der in Deutschland geltenden Fahrerhaftung muss die Behörde den Fahrer ausfindig machen.
Riskieren Sie keine Falschangaben bzgl. der Identität des Fahrers, weil Sie die Konsequenzen der Ahndung fürchten. Andernfalls begehen Sie eine Straftat!
Interessant für Sie:
Ihre Chancen steigen, wenn Sie vor etwaigen Angaben bereits einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.
Andernfalls riskieren Sie, dass Sie sich mit Ihren Angaben ohne professionelle Rechtsberatung selbst belasten! Wir helfen Ihnen!
Welches Bußgeld bekomme ich bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung?
Mit diesem Bußgeld müssen Temposünder rechnen
Geblitzt worden? Mit diesem Bußgeld müssen Temposünder rechnen:
Kraftfahrt-Bundesamt – Punktekatalog – Geschwindigkeiten – Pkw, Motorrad (kba.de)
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Die Verteidigung gegen einen Geschwindigkeitsverstoß lohnt sich
COM LEGAL Prinzipien:
Das uns geschenkte Vertrauen motiviert uns die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen! Wir sind fest davon überzeugt, dass zufriedene Mandanten die beste Werbung sind. Deshalb arbeiten wir stets gewissenhaft, zielgerichtet und immer in Ihrem Interesse!
Die Verteidigung gegen einen Geschwindigkeitsverstoß kann sich lohnen, denn sobald wir Einsicht in die Verfahrensakte haben, werden wir folgende Angriffspunkte umfassend und zuverlässig analysieren:
- Wirksamkeit des Bußgeldbescheides: Liegen formelle Fehler vor?
- Technische Fehler
- Bei der Messanlage?
- Fehlerquellen durch Einschränkung wegen der Wetterverhältnisse oder anderer Störquellen
- Aufbau und Durchführung der Messung
- Wurde die Bedienungsanleitung der Anlage richtig verwendet?
- Eichschein
- Lebensakte der Messanlage
- Liegt ein Defekt an der Messanlage vor?
- Einsatz von Polizeibeamten
- Wurde überhaupt eine exakte Messung durchgeführt?
- Schulungsnachweis
- Wenn Zeugenaussagen vorliegen: Auswertung der Verfahrensbeschreibung
- „Blitzerfoto“
- Ist das Blitzerfoto geeignet, den Fahrer zu identifizieren?
- Härtefall, wenn Sie beruflich besonders auf Ihren Führerschein angewiesen sind
- Augenblicksversagen
- „unverhältnismäßige Messung“
- „fehlende Gefährdung anderer Rechtsgüter“ möglich
- Aktueller Beschilderungsplan der Messstelle zum Tatzeitpunkt
- Sonstige Umstände
Lesen Sie dazu auch: Bußgeld anfechten – das wichtigste zusammengefasst