Sie haben eine Rechtschutzversicherung?
Häufig wird die Frage gestellt, welche Kosten bei einem Streitfall im Verkehr, bei ein Bußgeldbescheid oder Unfall von einer Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht übernommen werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung inklusive Verkehrsrechtsschutz verfügen, trägt diese (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) grundsätzlich sämtliche Kosten in folgenden Fällen:
- Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid bei Blitzer, Rotlichtverstoß, Handyverstoß, Abstandsunterschreitung usw.
- Vorgehen bei unklarer Sach- und Rechtslage im Falle eines Unfalles
- Vorgehen bei Autokauf mit Mängeln
- Abgasskandal
Anwaltskosten sind in diesen Fällen grundsätzlich inbegriffen und Sie müssen sich nicht damit herumschlagen.
Zögern Sie nicht bei diesen Themen und lassen Sie Ihren Fall anwaltlich überprüfen!