Unfall kann teuer werden – Flip Flops Autofahren
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die das Autofahren mit Flip-Flops verbietet. Nur weil man barfuß oder mit Flip-Flops Auto fährt, hat man deshalb noch nicht mit einem Bußgeld zu rechnen.
Jedoch ist davon dringend abzuraten, wenn Flip-Flops verrutschen, bzw. sich mit den Pedalen oder der Fußmatte verhaken können und sich dadurch die Unfallgefahr erhöht. Gleiches gilt für High-Heels und anderem, ungeeignetem Schuhwerk.
Es kann teuer werden, wenn es mit Flip-Flops zu einem Autounfall kommt. Dann könnte einem die Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden. Denn nach der StVO haben sich Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Abgesehen von einem Bußgeld von mindestens 35 Euro, kann es dann besonders ärgerlich bei der Schadensabwicklung des Unfalls mit Flip Flops werden: Zwar trägt der Schaden grundsätzlich der Unfallverursacher (bzw. seine Versicherung), doch aufgrund einer Verletzung durch das Tragen von ungeeigneten Flip-Flops oder dergleichen, stellen sich viele Versicherer quer und machen zumindest ein Mitverschulden geltend.
Deshalb im eigenen Interesse und für die Sicherheit: Beim Autofahren vernünftiges Schuhwerk anziehen