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Vorzeitige Einbürgerung bereits ab 6 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland

Bestehen Sie also auf Ihr Recht der vorzeitigen Einbürgerung, wenn Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen

Grundsätzlich setzt § 10 Abs. 1 StAG als zeitliche Voraussetzungen voraus, dass ein Ausländer einen Anspruch auf die Einbürgerung hat, wenn er seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland innehat. 

Unter bestimmten Umständen werden jedoch Ausnahmen von der vorausgesetzten Aufenthaltszeit zugelassen.

Eine Einbürgerung ist ausnahmsweise bereits nach 7 Jahren möglich, wenn der Ausländer einen erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses absolviert hat (vgl. § 10 Abs. 3 StAG) 

dies beinhaltet den Sprachnachweis B1 sowie den Test ,, Leben in Deutschland”.
Eine Einbürgerung ist ausnahmsweise bereits nach 6 Jahren möglich, wenn der Ausländer besondere Integrationsleistungen vorweist (vgl. § 10 Abs. 3 S. 2 StAG).

Aber was ist gemeint mit den sog. ,,besonderen Integrationsleistungen”?
Regelmäßig werden solche angenommen, wenn der Ausländer 

  • nachweislich Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher vorweist
  • gute Leistungen in Schule oder Ausbildung in der Bundesrepublik:
    • hiermit sind bereits Schulabschlüsse gemeint (Hauptschule oder vergleichbarer Abschluss mit der Schulnote von mind. ,,befriedigend” im Fach Deutsch)
    • Realschulabschluss mit der Schulnote von mind. ,,ausreichend” im Fach Deutsch
    • Fachhochschul – oder Hochschulreife an einer deutschen Schule
  • Bildungsabschlüsse:
    • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Deutschland, erfolgreich absolviertes Studienkolleg oder   erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule, Berufsakademie oder ähnliche Einrichtungen
  • Bei besonderem bürgerschaftlichen Engagement:
    • Ehrenamtliche Tätigkeiten mit integrativen Charakter, die mindestens 2 Jahre ausgeübt werden müssen.
  • Beurteilung gelungener Integration im Einzelfall (Eine Gesamtschau von Umständen, die auf ein bürgerschaftliches Engagement schließen lassen).

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