Bei Rot über die Ampel - Rotlichtverstoß
Betrifft: Autofahrer (PKW/LKW/Motorrad/Fahrrad/E-Scooter)
Nachweisbar durch: durch Ampelblitzer, Ordnungsbeamte, Polizei (entweder durch Beobachtung oder Videoaufnahmen)
Mögliche Folgen: hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot
- Einfacher Rotlichtverstoß - bis zu einer Sekunde rot
- Bußgeld: 90,00 €
- Punkte: 1
- Fahrverbot: nein
- Qualifizierter Rotlichtverstoß - länger als eine Sekunde rot
- Bußgeld: 200,00 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
Achtung:
- Um den Einspruch einzulegen, haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheides zwei Wochen Zeit
- Auch ein Rotlichtverstoß von Fahrradfahrern wird mit einem empfindlichen Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet
- Ein Rotlichtverstoß innerhalb der Probezeit eines Fahranfängers verlängert die Probezeit um zwei weitere Jahre und wird zusätzlich mit einem Aufbauseminar (ASF) sanktioniert
- Wenn Sie die Haltelinie überschritten, aber noch vor dem geschützten Bereich stehen geblieben sind, liegt ein sog. Haltelinienverstoß vor. Dieser wird mit einem Bußgeld bestraft
Achtung:
- Um den Einspruch einzulegen, haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheides zwei Wochen Zeit
- Auch ein Rotlichtverstoß von Fahrradfahrern wird mit einem empfindlichen Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet
- Ein Rotlichtverstoß innerhalb der Probezeit eines Fahranfängers verlängert die Probezeit um zwei weitere Jahre und wird zusätzlich mit einem Aufbauseminar (ASF) sanktioniert
- Wenn Sie die Haltelinie überschritten, aber noch vor dem geschützten Bereich stehen geblieben sind, liegt ein sog. Haltelinienverstoß vor. Dieser wird mit einem Bußgeld bestraft
Bei Rot über die Ampel - das sagen unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht
- Autofahrer, die das erste Mal von einem Fahrverbot betroffen sind, haben die Möglichkeit den Beginn des Fahrverbots selbst zu bestimmen
- Fußgänger, die eine rote Ampel missachten, müssen ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen:
- 5 € Verwarngeld bei Missachtung einer roten Ampel
- 10 € Verwarngeld, wenn beim Rotlichtverstoß der Fußgänger in einen Unfall verwickelt wird
- Bei wiederholten Verstößen kann der Fußgänger aktenkundig werden und als mögliche Reaktion der Straßenverkehrsbehörde sogar mit einem Führerscheinentzug und Punkten in Flensburgrechnen
Mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht erhöht sich Ihre Chance erheblich, erfolgreich gegen die Strafe vorzugehen und weitere Konsequenzen zu vermeiden!
Mehr Informationen zum Rotlichtverstoß:
Die Folgen eines Rotlichtverstoßes
Die Folgen eines Rotlichtverstoßes
Sie haben einen Moment nicht aufgepasst oder sich in der Gelb-Phase verkalkuliert und dann ist es auch schon passiert: Sie haben eine rote Ampel überfahren.
Wenn Sie dabei geblitzt oder von der Polizei beobachtet werden, lassen die Folgen dieses Verkehrsvergehens nicht lange auf sich warten.
Gerade bei einem Rotlichtverstoß müssen Sie mit erheblichen negativen Sanktionen rechnen. Es drohen nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Zudem kann der Verstoß mit einem Fahrverbot für mehrere Monate geahndet werden.
Rot ist nicht gleich rot
Das Überfahren einer roten Ampel wird nicht pauschal mit einer festgelegten Konsequenz geahndet, sondern hängt vielmehr von den Gesamtumständen ab. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Folgen. Rot ist also nicht gleich rot.
Bei der Feststellung des Verstoßes wird zunächst zwischen einem Rotlichtverstoß und einem Haltelinienverstoß differenziert. Oft entscheiden nur wenige Zentimeter, ob nun die strengeren Strafen des Rotlichtverstoßes oder die im Vergleich milderen Auswirkungen des Haltelinienverstoßes die Folgen sind.
Das Wichtigste zum Haltelinienverstoß
Die mit einer weißen Linie gekennzeichnete Haltelinie vor einer roten Ampel oder einem Stoppschild stellt ein Gebot zum Halten bzw. Warten dar. Bei einem Haltelinienverstoß wird auf das Überschreiten der Haltelinie abgestellt. Entscheidend ist, ob der Autofahrer die Haltelinie überfährt, aber noch rechtzeitig vor der Kreuzung oder der Fußgängerfurt zum Stehen kommt, also nicht in den von der Ampel geschützten Bereich einfährt. Andernfalls liegt bereits ein Rotlichtverstoß vor.
Sind aber etwa bei einer Einmündung zwei Linien vorhanden, muss bei einer roten Ampel vor der Haltelinie gestoppt werden. Sofern beim Überfahren der Haltelinie die Ampel umschaltet, ist dann an der zweiten Linie zu halten. Wenn Sie die Haltelinie beim Umschalten der Ampel auf Rot überqueren, liegt kein Haltelinienverstoß mehr, sondern ein Rotlichtverstoß vor.
Sofern keine Haltelinie vorhanden ist, ist das Einfahren in den Gefahrenbereich ausschlaggebend.
Der Haltelinienverstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß dem Bußgeldkatalog sind die Folgen neben einem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg.
Haltelinienverstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Haltelinie überfahren ohne in den Gefahrenbereich zu fahren | 10 € | nein |
Haltelinie bei einer roten Ampel überfahren und eine Gefährdung verursacht | 70 € | 1 |
Haltelinie bei einer roten Ampel überfahren und einen Unfall verursacht | 85 € | 1 |
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
In Abgrenzung zu dem Haltelinienverstoß liegt ein Rotlichtverstoß dann vor, wenn der Autofahrer die rote Ampel missachtet und in den Gefahrenbereich, also in den von der Ampel geschützten Bereich, eingefahren ist. Es muss sich dabei nicht eine konkrete Gefährdung realisiert haben. Das bloße Überfahren einer roten Ampel reicht aus, um eine abstrakte Gefahr zu begründen.
Die Aussage „Es ist doch niemandem etwas passiert!“ zählt also nicht.
Letztlich ist für die Strafe entscheidend, wie lange die Rotphase bereits andauert. Hierbei wird zwischen einem einfachen Rotlichtverstoß und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
Einfacher Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Auto innerhalb einer Sekunde der Rotphase die rote Ampel passiert bzw. in den geschützten Bereich einfährt. Konsequenzen sind ein Bußgeld in Höhe von 90 € und ein Punkt in Flensburg.
Liegt beim Missachten des Rotlichtsignals innerhalb dieser einen Sekunde auch noch eine Gefährdung vor, werden 200 € an Bußgeld und zusätzlich zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot fällig. Bei einer Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 240 €.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot geschaltet,kann die Verkehrssünde nicht mehr als einfacher Rotlichtverstoß gewertet werden. Es liegt dann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der härter bestraft wird. Rotsünder müssen mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 €, sowie zwei Punkten in Flensburg und zusätzlich einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Wie auch bei dem einfachen Rotlichtverstoß, erhöht sich das Bußgeld nochmals, sobald nach dem Lichtwechsel auf Rot auch eine Gefährdung vorliegt, allerdings dann auf 320 €, bei einer Sachbeschädigung auf 360 €. Außerdem muss mit zwei Punkten in Flensburg und der Verhängung eines Fahrverbotes von einem Monat gerechnet werden.
Achtung: Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt!
Je nach Umständen liegt in der Missachtung der Lichtanlage nicht nur eine Ordnungswidrigkeit durch eine grobe Pflichtverletzung vor, sondern eine Straftat, die gemäß § 315 c StGB im ungünstigsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird!
Ob eine Straftat vorliegt, hängt davon ab, ob ein besonders grobes und rücksichtsloses Verhalten vorliegt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Kommt es zu solchen gravierenden Personen- und/oder Sachschäden ist im Übrigen die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifizierten Rotlichtverstoß irrelevant.
Rotlichtverstoß innerhalb der Probezeit
Gerade Fahranfängern innerhalb der zweijährigen Probezeit ist von der leichtsinnigen Begehung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr abzuraten. Die Unerfahrenheit bezüglich des Fahrverhaltens und der Einschätzung von Gefahren kann das Unfallrisiko deutlich erhöhen. Mit dem Führerschein auf Probe ist die Konsequenz einer Zuwiderhandlung der Straßenverkehrsordnung für den Führerschein-Neuling deshalb deutlich höher.
Im Rahmen der Probezeit gelten besondere Auswirkungen für einige Verstöße, die in zwei Kategorien aufgeteilt werden:
- A-Verstöße für schwerwiegende
- B-Verstöße für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß.
Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot müssen also Fahranfänger mit zusätzlichen Folgen rechnen:
- Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre
- Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF).
Die ASF-Kurse sind mit hohen Kosten verbunden, die allerdings von Bundesgebiet zu Bundesgebiet variieren können, da diese durch Fahrschulen angeboten werden. Eine Summe zwischen 150 bis 500 € ist zu erwarten.
Achtung: Das Aufbauseminar ist zwingend in dem von der Straßenverkehrsbehörde festgelegten Zeitraum zu absolvieren! Sollte der Fahranfänger der Aufforderung nicht nachkommen und den Besuch des Aufbauseminars nicht innerhalb der Frist nachweisen, droht der Führerscheinentzug!
Gut zu wissen:
Sollte der Fahranfänger bei einem Fahrverbot ein „Ersttäter“ sein, muss die Behörde eine „Schonfrist“ einräumen. Das bedeutet, dass der Zeitraum des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst bestimmbar ist.
Diese „Schonfrist“ ist für alle „Ersttäter“ einzuräumen und beschränkt sich nicht nur auf Fahranfänger.
Etwas anderes gilt jedoch, wenn in den zwei Jahren vor Begehung der Ordnungswidrigkeit, die ein Fahrverbot nach sich zieht, bereits ein Fahrverbot verhängt worden ist. Dies gilt auch, wenn bis zur Bußgeldentscheidung ein weiteres Fahrverbot verhängt wird.
Rotlichtverstoß Fahrradfahrer
Nicht nur Verkehrsteilnehmer mit motorisierten Fahrzeugen, wie LKW, PKW oder Motorräder müssen beim Rotlichtverstoß Konsequenzen fürchten, sondern auch Fahrradfahrer.
Insbesondere durch die bereits bei acht Punkten angesetzte Grenze des Flensburger-Punktekontos, ist zu berücksichtigen, dass auch bei einem Rotlichtverstoß durch Fahrradfahrer ein Punkt in Flensburg verzeichnet wird. Dieser verjährt erst nach 2,5 Jahren.
Dies scheint vielen Autofahrern nicht bewusst zu sein. So kann unter Umständen auch der Verstoß mit dem Fahrrad zu einem Fahrverbot beitragen.
Zudem wird ein Bußgeld erhoben, wobei die Höhe sich nach der Schwere des Verstoßes richtet. Während grundsätzlich das Überfahren einer roten Ampel innerhalb einer Sekunde mit dem Fahrrad 60 € kostet, erhöht sich die Geldbußeum 40 - 60 €, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, eine Unfallfolge oder eine Sachbeschädigung vorliegt.
Bei einer Ampel, die länger als eine Sekunde rot angezeigt, sind 100 bis 180 € fällig.
Der Verstoß wird durch das Beobachten eines Polizeibeamten festgestellt. Nachdem der Fahrradfahrer aus dem Verkehr gezogen und seine Personalien aufgenommen wurden, folgt wenig später postalisch der Bußgeldbescheid.
Übrigens: Auch Fahrradfahrer können geblitzt werden, etwa wenn sie mit überhöhter Geschwindigkeit in einer verkehrsberuhigten Zone unterwegs sind. Allerdings erscheint es logisch, dass die Ermittlung und somit auch die Nachverfolgung schwierig ist, da entsprechende Hinweise zur Person, wie etwa das Kennzeichen fehlen.
Sonderfälle bei Rotlichtverstoß - Grüner Pfeil und Abbremsen vor Kreuzung
Sonderfälle bei Rotlichtverstoß - Grüner Pfeil und Abbremsen vor Kreuzung
Nicht immer liegt ein klassischer Rotlichtverstoß beim Überqueren einer Ampel im Straßenverkehr vor. Gerade bei besonders angespannter Verkehrslage oder der Kombination aus einer roten Ampel mit grünem Pfeil für Abbieger, stellen sich viele Autofahrer die Frage, wie sie sich richtig verhalten müssen und, sofern es zu einem Verstoß kommt, wie dieser geahndet wird.
Rote Ampel mit einem grünen Pfeil
Sollte eine rote Ampel mit einem grünen Pfeil verbunden sein, dürfen Autofahrer abbiegen, müssen jedoch beachten, dass sie zunächst halten müssen. Die rote Ampel fungiert also als Ersatz eines Stoppschildes. Erst wenn die Verkehrslage klar ist und es zulässt, kann unbesorgt abgebogen werden. Das Halten ist demnach eine Pflicht! Andernfalls liegt ein Verstoß vor.
Abbremsen vor dem Kreuzungsbereich
Bei einer angespannten Verkehrslage kommt es nicht selten vor, dass Autofahrer zwar noch bei Grün über die Haltelinie fahren, dann aber abrupt vor dem Kreuzungsbereich abbremsen müssen. Wenn dann die Ampel auf Rot springt, ist die Weiterfahrt nicht erlaubt und stellt einen Rotlichtverstoß dar. Allerdings wird in der Regel von einem qualifizierten Rotlichtverstoß abgesehen, wenn das Weiterfahren unter Beachtung der nötigen Vorsicht erfolgt ist.
Nachweis eines Rotlichtverstoßes
Wie der Rotlichtverstoß nachgewiesen wird
Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes kann erfolgen durch
- Messgeräte
- stationär durch eine angebrachte Rotlichtüberwachungsanlage, auch Ampelblitzer genannt
- mobile Rotlichtüberwachung
- spezielle Videoüberwachsungskameras, die die Ampel dabei selbst filmt
- Polizeibeamte
- durch Beobachtung
- durch mobile Rotlichtüberwachungsanlagen
- Ordnungsbeamte (Beobachtung)
- Zeugenaussagen (insbesondere bei Unfällen)
Der Ablauf eines Bußgeldverfahren bei einem Rotlichtverstoß
Der Ablauf eines Bußgeldverfahren bei einem Rotlichtverstoß
Bei einer Beobachtung durch Polizei oder Ordnungsbehörden werden zunächst die Personalien des Verkehrssünders festgestellt. Daraufhin wird das Bußgeldverfahren eingeleitet.
Durch den Ampelblitzer kann mit Hilfe des Blitzerfotos sowohl durch die Ablichtung des Fahrers als auch durch die des Kennzeichens des betreffenden Fahrzeuges der Fahrer ausfindig gemacht werden.
Im Zuge des Bußgeldverfahrens wird bei Zweifeln bezüglich der Fahrereigenschaft dem Halter des Fahrzeuges ein Anhörungsbogen zugesendet.
Kosten eines Rotlichtverstoßes im Überblick
Die Kosten eines Rotlichtverstoßes im Überblick - welche "Strafen" drohen
Einen Überblick über die möglicherweise anfallenden Kosten können Sie in der folgenden Tabelle erhalten.
Bitte beachten Sie, dass das Strafmaß stets von den Gesamtumständen abhängig ist.
Kraftfahrt-Bundesamt - Punktekatalog - Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen - Kraftfahrzeuge (kba.de)
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei Rotlichtverstoß
Warum sich die Verteidigung gegen einen Rotlichtverstoß lohnt
Das sagen unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht
Wir raten Ihnen, sich bis zur Kontaktaufnahme getreu nach der Redewendung: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ zu verhalten und keine Angaben zu machen – selbst wenn Sie von der Polizei angehalten wurden. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht!
Ein Fahrverbot kann insbesondere für Personen, die überwiegend auf das Auto angewiesen sind, eine erhebliche Einschränkung im Alltag bedeuten.
Möglicherweise müssen Sie als Betroffener eines Rotlichtverstoßes aber kein Fahrverbot fürchten. Häufig liegen Messfehler aufgrund technischer Mängel vor oder der Polizeibeamte kann lediglich Schätzungen vornehmen.
Verlassen Sie sich deshalb nur auf einen erfahren Fachanwalt für Verkehrsrecht! Unsere Rechtsanwälte können durch ihre langjährige Berufserfahrung diverse Schwachstellen finden und Sie durch eine juristisch durchdachte Herangehensweise vor ärgerlichen Konsequenzen bewahren.
Sobald wir Einsicht in die Verfahrensakte genommen haben, werden wir folgende Angriffspunkte akribisch und zuverlässig analysieren:
- Technische Fehler
- Bei der Messanlage
- Überprüfung, ob eine verschobene Induktionsschleife vorliegt
- Aufbau und Durchführung der Messung / Gebrauchsanweisung der Anlage
- Eichschein
- Lebensakte der Messanlage
- Ampelschaltung
- Gelbphase zu kurz
- Ampel ist defekt
- Bei der Messanlage
- Einsatz von Polizeibeamten
- Durchführung einer exakten Messung
- Schulungsnachweise
- Eignung des Blitzerfotos zur Identifizierung des Fahrers
- Baustellenampel, d.h. keine Gefährdung des Verkehrs
- Härtefall, wenn Sie beruflich besonders auf Ihren Führerschein angewiesen sind
- „Augenblickversagen“
- „kurzzeitige Unachtsamkeit“
- Keine Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer und Sachen
- Sonneneinstrahlung
Ein Einspruch bei einem Rotlichtverstoß lohnt sich!