Grundsätzlich sind bei einer sogenannten Elementarversicherung Hochwasserschäden abgedeckt.
Allerdings kommt es in der Praxis oft vor, dass Versicherungen nur teilweise und sehr zögerlich den Ihnen entstandenen Hochwasserschaden regulieren wollen und es schwieriger wird als erwartet, die Hochwasserschäden mit der Versicherung regeln zu lassen.
Hochwasserschaden – Versicherung will nicht zahlen: Streit über Schadenhöhe
Häufiger Streitpunkt in einem Schadensfall durch Hochwasser ausgelöst durch Unwetter wie Starkregen, Regenfluten oder Sturzfluten ist die Höhe des Schadens. In der Regel beauftragen die Versicherungen eigene Sachverständige, die die entstandenen Beschädigungen vor Ort begutachten.
Bei diesen handelt es sich jedoch meist nicht um unabhängige Sachverständige. Sie werden von der Versicherung bezahlt und vertreten daher auch deren Interessen. Die Versicherungen versuchen, die Fälle so günstig wie möglich abzuschließen, oft zum Nachteil der Geschädigten, denen eigentlich deutlich mehr Geld zusteht.
Empfehlung: Eigenen Sachverständigen beauftragen und teure Kürzungen bei Hochwasserschäden vermeiden
Es ist daher insbesondere bei größeren Schäden ratsam, einen eigenen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Dieser übernimmt nicht nur die erforderliche, detaillierte Dokumentation aller Beschädigungen für Sie, sondern berücksichtigt auch Ihre Interessen bei der Schadensfeststellung und gibt ein realistisches Bild von den erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungskosten.
Beachten Sie aber, dass Sie die Kosten für dieses Gutachten in der Regel selbst tragen müssen. Die meisten Versicherungen schreiben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass jede Seite ihren Sachverständigen selbst bezahlt.
In den meisten Fällen lohnt sich aber die Einschaltung eines eigenen Gutachters, denn bei Hochwasserschäden sind die Kürzungen der Versicherungen oft wesentlich teurer als die Kosten eines Sachverständigen.
Hochwasserschaden
Gerade bei Hochwasser oder Überschwemmungen sind eine Vielzahl von Menschen betroffen. Daher kommt es oft zu Verzögerungen, weil die Gutachter mit dem erforderlichen Know-How ausgebucht sind. Ihnen kann jedoch nicht zugemutet werden, wochenlang abzuwarten, bevor die Heizung oder Warmwasserversorgung repariert werden. Unaufschiebbare Notreparaturen können Sie durchführen lassen. Wichtig ist, dass Sie den Schaden vorher detailliert dokumentieren. Lassen Sie sich auch am besten durch einen Gutachter schriftlich bestätigen, dass der Schaden durch das Hochwasser verursacht wurde. Die Rechnung können Sie dann im Anschluss bei Ihrer Versicherung einreichen.
Bestehen Sie auf Abschlagszahlungen nach einem Monat
Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht hinhalten. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Schadensfeststellung eingereicht haben, können Sie nach spätestens einem Monat eine Abschlagszahlung einfordern. Dies ist gesetzlich in § 14 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt.
Juristischen Rat suchen – Anwalt hinzuziehen
Hochwasserschäden mit der Versicherung regeln: Da die Versicherungen oft nichts unversucht lassen, um die Kosten in einem Schadensfall möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, neben der Beauftragung eines eigenen Gutachters, juristischen Rat einzuholen, um dafür zu sorgen, dass Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen.
Siehe dazu auch: Wasserschaden an Gebäuden und Hausrat – welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden?