Mehr Infos

Gebäude Hochwasserschäden – welche Versicherung zahlt?

Wenn an Ihrem Haus und/oder Ihrem Hab und Gut Wasserschaden aufgrund von Hochwasser und Überschwemmungen entstanden sind, zahlt weder die Wohngebäude-, noch die Hausratversicherung, da diese grundsätzlich nur im Falle von Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden oder bei Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus einstandspflichtig sind.

Erforderlich ist eine spezielle Zusatzversicherung, die sog. Naturgefahrenversicherung bzw. Elementarversicherung/ Elementarschadenversicherung. Nur wenn Sie eine solche zusätzlich abgeschlossen haben, sind neben den Risiken durch Überschwemmungen und Hochwasser auch weitere Naturgefahren wie Schäden durch Erdbeben, Erdsenkungen, Vulkanausbrüche, Schnee- und Eisdruck versichert. 

Was zahlt die Elementarschadenversicherung?

Die Zusatzversicherung trägt zunächst in der Regel die Kosten, die für die Feststellung des Schadens anfallen, also die Rechnung des Sachverständigen, der Ihr Haus und das Inventar begutachtet. Die von dem Sachverständigen ermittelten Kosten, die zur Wiederherstellung – im schlimmsten Fall für den Neubau – entstehen, sind dann im Weiteren von der Versicherung zu tragen. Dies umfasst auch die Kosten für das Aufräumen. 

Bei einer Beschädigung Ihres Hausrates, zahlt die Versicherung die erforderlichen Kosten für die Reparatur und unter Umständen auch für die Neuanschaffung einzelner Gegenstände.

Was sollten Sie beachten?

  • Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung. 
  • Fragen Sie nach, was Sie unternehmen dürfen, um den Schaden zu beseitigen bzw. eine Ausweitung zu verhindern.
  • Dokumentieren Sie den Schaden so gut und so sorgfältig wie möglich, insbesondere durch Fotos und Videos.
  • Beachten Sie auch Ihre Schadensminderungspflicht: Ergreifen Sie diejenigen Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. So können Sie beispielsweise bei einer Überschwemmung Ihres Kellers – nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung – den Keller ausräumen und die Räume trocknen, denn sonst drohen unter Umständen weitere Schäden.

Lesen Sie dazu auch:

Welche Versicherung trägt die Kosten für Schäden am Auto durch Hochwasser?

COM LEGAL unterstützt bei Hochwasserschäden – Kostenfreie Ersteinschätzung

Viele Betroffene des Hochwassers in NRW und Rheinland-Pfalz benötigen anwaltliche Hilfe bei Fragen rund um Versicherungen und Haftung.

COM LEGAL möchte helfen und bietet hierzu für Hochwasser-Geschädigte eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir möchten unsere Expertise anbieten und Auskunft geben, beispielsweise darüber welche Versicherung jeweils bei Hochwasserschäden an Gebäuden, Hausrat oder KFZ greift. Unsere sachkundigen Anwälte geben Ihnen Tipps was zu beachten ist und wie es weitergehen kann.

Jetzt anrufen & beraten lassen

oder Rückruf anfordern

Kostenfreie Ersteinschätzung

Nach oben scrollen