Für Schäden am Auto durch Hochwasser kommt grundsätzlich Ihre Teilkasko-Versicherung auf. Dies gilt in der Regel selbst in einem Hochwassergebiet.
Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie beispielsweise mit Ihrem Fahrzeug in eine überschwemmte Straße einfahren, übernimmt dagegen die Vollkasko-Versicherung, wobei es hier darauf ankommt, ob Sie unter Umständen eine Schuld an der Entstehung des Schadens trifft.
Verfügen Sie lediglich über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Ihnen durch Hochwasser entstandenen Schäden.
Wann zahlt Ihre Teilkasko-Versicherung?
Die Teilkasko zahlt grundsätzlich, wenn Ihr Kfz plötzlich im Wasser steht, wenn also die Tiefgarage, in der Sie Ihr Auto abgestellt haben, vollläuft oder wenn Sie sich in einer Unterführung befinden und die Überschwemmung dort so plötzlich auftritt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, den Motor rechtzeitig abzustellen.
Das Gute bei der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung: Es gibt in der Teilkasko keine Höherstufung im folgenden Versicherungsjahr.
Wann zahlt Ihre Vollkasko-Versicherung?
Wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, zahlt diese prinzipiell immer. Sie müssen jedoch beachten, dass bei selbst verursachten Schäden am Pkw die vereinbarte Selbstbeteiligung (in der Regel 150,00 €) fällig wird und Sie im darauffolgenden Versicherungsjahr in der Regel schlechter eingestuft werden.
Was zahlt die Kasko-Versicherung?
Welchen Betrag die Versicherung zahlt, hängt von dem Ausmaß des entstandenen Schadens ab: Kann Ihr Auto nach dem Hochwasserschaden repariert werden, sind die erforderlichen Reparaturkosten von der Kasko-Versicherung zu ersetzten. Hat Ihr Fahrzeug Dagegensein einen Totalschaden erlitten, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf den sog. Wiederbeschaffungsaufwand. Nur wenn Sie darüber hinaus eine Neuwertentschädigung im Vertrag mit abgeschlossen haben, wird Ihnen der Neupreis des Autos ausgezahlt.
Was ist außerdem noch mitversichert?
Nicht nur Ihr Fahrzeug ist versichert. Auch fest eingebaute Teile wie zum Beispiel ein Navigationssystem, ein Auto-Telefon oder ein Radio mit Lautsprechern sind in aller Regel in der Teilkasko-Versicherung mit erfasst. Gleiches gilt für Zubehör, das durch Hochwasser beschädigt wurde, wie zum Beispiel ein Kindersitz oder Dinge, die der Pannenhilfe dienen.
Was sollten Sie in einem Schadenfall tun?
- Fertigen Sie Bilder vom Schaden an, insbesondere vom Wassereintritt, von Wassereinlagerungen, auch beim Öffnen der Türe
- Machen Sie Bilder von der Umgebung, insbesondere vom Standort Ihres Fahrzeuges, von etwaigen Schäden in der Nähe (Bsp. andere beschädigte Fahrzeuge), von den Spuren des Hochwasser (Bsp. angespülter Müll), von dem sichtbaren Wasserstand am Äußeren des Fahrzeuges, vom Verschmutzungsgrad des Wassers (Bsp. Schlamm, Sand, Öl)
Lesen Sie dazu auch:
Wasserschaden an Gebäuden und Hausrat – welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden
COM LEGAL unterstützt bei Hochwasserschäden – Kostenfreie Ersteinschätzung
Viele Betroffene des Hochwassers in NRW und Rheinland-Pfalz benötigen anwaltliche Hilfe bei Fragen rund um Versicherungen und Haftung.
COM LEGAL möchte helfen und bietet hierzu für Hochwasser-Geschädigte eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir möchten unsere Expertise anbieten und Auskunft geben, beispielsweise darüber welche Versicherung jeweils bei Hochwasserschäden an Gebäuden, Hausrat oder KFZ greift. Unsere sachkundigen Anwälte geben Ihnen Tipps was zu beachten ist und wie es weitergehen kann.