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Widerrufsjoker – Sparen Sie jetzt tausende Euro bei Ihrem Kredit

Kostenfreie Erstberatung und Prüfung Ihrer Dokumente
Finanzielle Abhilfe für Millionen von Haushalten!

Viele deutsche Verbraucherdarlehensverträge (Immobilie, PKW, Haushaltsgegenstände und allgemeine Darlehen) enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen!

Erfahren Sie, wie Sie von der aktuellen Rechtsprechung profitieren können und durch einen Widerruf Ihres Darlehensvertrages mehrere tausende Euro sparen und zurückerhalten!

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Dies gilt selbst, wenn der Vertragsabschluss Jahre her ist oder das Darlehen längst abbezahlt wurde. Nahezu alle Darlehensverträge, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und sind aktuell widerrufbar!

Profitieren Sie jetzt vom historisch-niedrigen Zinsniveau durch eine Umschuldung Ihres Immobilienkredits!

Geben Sie Ihr aktuelles Fahrzeug – ob Leasing oder Finanzierung – gegen Erhalt aller gezahlten Raten und Ihrer Anzahlung zurück!
Dies lohnt sich in vielen Fällen und bedeutet für Sie bares Geld!

Immobiliendarlehen

Zahlen Sie auf Ihr Immobiliendarlehen hohe Zinsen?

Durch den aktuell möglichen Widerruf profitieren Sie vom deutlich günstigeren Zinsniveau. Dieses liegt aktuell teilweise unter 1%!

Normalerweise ist der Widerruf nur 14 Tage nach Vertragsabschluss zulässig. Jedoch ist durch das aktuelle Sensationsurteil des EuGH der Widerruf immernoch möglich.
Ein Widerruf und die damit einhergehende Umschuldung ermöglicht Ihnen vom aktuellen Niedrigzinsniveau zu profitieren und viel Geld zu sparen und zurückzuerhalten! Anders als bei vorzeitiger Kündigung, fällt beim Widerruf des Darlehensvertrags keine hohe und unwirtschaftliche Vorfälligkeitsentschädigung an.

Autofinanzierung und Leasing

Auch beim Autokredit- oder Leasingvertrag wurden Verbraucher falsch über Ihr Widerrufsrecht belehrt!

Auch hier sind nahezu alle Verträge nach dem 11. Juni 2010 widerrufbar. Häufig wurden Autofinanzierungs- und Leasingverträge zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen.

Der Widerruf lohnt sich in nahezu allen Fällen.

Nutzen Sie den Widerrufsjoker und lösen Sie sich von Ihrem Autokredit oder Leasingvertrag.

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gegen Rückgabe des Wagens problemlos zurück!

Für eine besonders günstige Umschuldung helfen wir Ihnen bei der Auswahl der passenden Anschlussfinanzierung.

Wie Sie durch den Widerruf Geld sparen und zurückerhalten

Umschuldung Ihres Immobilienkreditvertrages

Darlehenshöhe145.000 €
Zinssatz im Jahre 20114,75 %
Zinssatz 2020*1,15 %
Ersparnis durch den Widerruf15.000 €
* BSP einer Anschlussfinanzierung

Entfallen der
Vorfälligkeitsentschädigung

Darlehenshöhe300.000 €
Abschluss des Vertrages2011
Restliche Zinsbindung6 Jahre
Vorfälligkeitsentschädigung gespart39.750 €

PKW-Finanzierung (auch Leasing) widerrufen

Finanzierungsbeginn2014
Preis32.000 €
Bis jetzt bezahlt22.000 €
Gegen Rückgabe des PKW erhalten Sie zurück21.600 €

Auch viele weitere Verbraucherdarlehensverträge sind widerrufbar

Hierzu gehören Haushalts- und Küchengeräte. Aber auch alle viele weitere Formen von Verbraucherdarlehensverträgen.

Wir überprüfen Ihren Vertrag und beraten Sie: Kostenfrei!

So funktioniert der Widerruf Ihres Vertrages

1. Fall einreichen

Laden Sie einfach alle Dokumente zum Fall hoch und schildern Sie uns kurz worum es geht. Einer unserer Mitarbeiter wird sich kurzfristig zurückmelden und mit Ihnen eine kostenfreie Erstberatung vereinbaren.

2. Kostenfreie Prüfung

Unsere erste Einschätzung ist für Sie stets kostenfrei! Wir prüfen Ihren Fall und besprechen gemeinsam die bestehenden Möglichkeiten und Optionen.

3. Wir übernehmen den Fall

Sofern Sie uns nach der Erstberatung das Mandat erteilen möchten, unternehmen wir schnellstmöglich alles was nötig ist, um Ihren Fall für Sie abzuschließen und Ihr Recht durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Widerruf

  1. Widerruf von Darlehensverträgen
  2. Es lohnt sich schnell zu handeln!
  3. Widerruf der Auto-Finanzierung
  4. Autokredit widerrufen – Für wen es sich lohnt
  5. Wie kann ich meinen Autokredit widerrufen?
  6. Was sind die Folgen des Autokredit-Widerrufs? – Verbundene Verträge widerrufen
  7. Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Autokredit-Widerrufs?
  8. Leasing-Vertrag widerrufen
  9. Welche Vorteile hat der Widerruf des Leasingvertrags?
  10. Leasing-Widerruf und Skandal-Diesel
  11. Widerruf von ungünstigen Leasing-Verträgen
  12. Widerruf eines Immobiliendarlehens
  13. Mehr als die Hälfte aller Immobiliendarlehen sind widerrufbar!
  14. Geld sparen durch den Widerruf des Immobiliendarlehens
  15. Vorfälligkeitsentschädigung
  16. Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung?
  17. Zusammenfassung: Widerruf von Immobiliendarlehen – ohne finanzielles Risiko
  18. Beschluss des BGH zum „Widerrufsjoker“ bei Immobiliendarlehen
  19. Viele Banken und Kreditinstitute
  20. Widerrufsjoker zusammengefasst!

1. Widerruf von Darlehensverträgen 

Durch den Widerruf eines Darlehensvertrags können Sie gegebenenfalls tausende Euro sparen. Größere Anschaffungen, wie zum Beispiel Immobilien oder Automobile, sind oftmals so kostspielig, dass sie nicht ohne die Aufnahme eines Darlehens finanziert werden können. Besonders ärgerlich ist es, wenn das Darlehen zu einem Zeitpunkt aufgenommen wurde, an dem das Zinsniveau noch wesentlich höher lag als in der aktuellen Niedrigzinsphase. Wer sich vorzeitig, sprich vor Ablauf der Zinsbindung, aus einem ungünstigen Vertrag lösen oder umschulden möchte, muss regelmäßig hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen.

Viele Betroffene wünschen sich diese unangenehme Situation ungeschehen machen zu können.
Durch den Widerruf des Darlehensvertrags wird dieser Wunsch zur Realität – selbst, wenn das Darlehen schon längst abbezahlt wurde. Allen Kreditnehmern, die einen Darlehensvertrag ab dem 11.06.2010 abgeschlossen haben, steht ein „unendliches“ Widerrufsrecht zu, sofern die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Diese Anforderungen sind überaus verbraucherfreundlich und gleichzeitig so streng, dass Millionen von Kreditverträgen fehlerhaft sind. Unter den schier unzähligen fehlerhaften Darlehensverträgen könnte sich auch Ihres befinden. Fehlerhafte oder gänzlich fehlende Widerrufsbelehrungen begründen ein praktisch „ewiges“ Widerrufsrecht. „Ewig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die an sich nur 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund der fehlenden bzw. fehlerhaften Belehrung nicht in Gang gesetzt wird. Dieses Recht wird umgangssprachlich auch als „Widerrufsjoker“ bezeichnet. In vielen Situationen lohnt sich der Widerruf des Darlehensvertrags. Sie haben ein Darlehen aufgenommen und möchten sich vom Vertrag lösen?

Gerne überprüfen wir die Widerrufsbelehrung von Immobiliendarlehen, Autokrediten und sonstigen Finanzierungsverträgen auf Vollständigkeit bzw. Fehler und schätzen Ihre Erfolgsaussichten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung ein.

2. Es lohnt sich schnell zu handeln! 

Trotz quasi „unendlichem“ Recht auf Widerruf, sollten Sie nicht allzu lange mit dem Widerruf zögern. Somit kommen Sie etwaigen unvorteilhaften Gesetzesänderungen hinsichtlich der Widerrufsregelung zuvor und können zudem von dem derzeit niedrigen Zinsniveau Profit schlagen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist oftmals das einzige Hindernis, das zwischen Ihnen und einem günstigeren Kredit steht. Dank des „Widerrufjokers“ ist es möglich, auf einen Darlehensvertrag mit günstigeren Konditionen umzuschulden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt, so kann auch diese Zahlung nach dem erfolgreichen Widerruf zurückgefordert werden.
Um sich näher mit den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs von unterschiedlichen Finanzierungsverträgen zu befassen, können Sie gerne in den nachfolgenden Rubriken weiterlesen oder uns für eine kostenlose Erstberatung kontaktieren.

3. Widerruf der Auto-Finanzierung 

Nicht nur Immobilien, sondern auch Fahrzeuge werden immer häufiger finanziert. Grund dafür sind sowohl das niedrige Zinsniveau als auch die kontinuierlich teurer werdenden Automobilpreise. Dabei setzt sich die wachsende Anzahl der finanzierten Automobile nicht nur aus Neufahrzeugen, sondern zunehmend auch aus Gebrauchtfahrzeugen zusammen. Zwei Arten der Autofinanzierung genießen eine besondere Beliebtheit unter den Verbrauchern: Das ist zum einen der Autokredit und zum anderen das Auto-Leasing. Anders als bisher von Vielen angenommen, lassen sich beide Arten der Finanzierung widerrufen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Erfahren Sie Näheres zum Widerruf von Autokredit-Verträgen.

4. Autokredit widerrufen – Für wen es sich lohnt 

Bevor wir eine pauschale Aussage darüber treffen können, für wen sich der Widerruf eines Autokredits lohnt, ist es empfehlenswert einen Blick auf die Funktionsweise des Darlehensvertrags zu werfen. Der Kreditvertrag trägt beiden Vertragsparteien bestimmte Pflichten auf. Der Kreditnehmer wird dazu verpflichtet dem Kreditnehmer die vereinbarte Kreditsumme bereitzustellen. Im Gegenzug dazu, trägt der Kreditnehmer die Pflicht das aufgenommene Darlehen wie vereinbart zurückzuzahlen. In einer individuellen Vereinbarung werden die genauen Modalitäten, wie zum Beispiel die Höhe des Darlehens, die Kreditlaufzeit und die Zinsrate festgelegt. Wie bei allen schuldrechtlichen Verträgen, gilt auch beim Darlehensvertrag der Grundsatz: „pacta sunt servanda“ – „Verträge sind einzuhalten“. Doch die „pacta sunt servanda“-Regel kennt eine wichtige Ausnahme: Die Parteien eines widerrufenen Vertrags sind nicht mehr an die vertraglichen Pflichten gebunden. Wurde der Vertrag bereits erfüllt, so muss er rückabgewickelt, sprich rückgängig gemacht werden. Von dem bisher gesagten ausgehend, lässt sich sagen, dass sich der Widerruf des Autokredit-Vertrags für alle Kreditnehmer lohnt, die den Vertragsschluss mit all seinen Konsequenzen ungeschehen machen möchten. An vorderster Stelle ist hierbei an Dieselfahrer zu denken, die unmittelbar oder mittelbar vom Abgasskandal betroffen sind. Der Widerruf des Autokredit-Vertrags ist eine effiziente Methode, um Wertverlusten, Diesel-Fahrverboten und Stilllegungen aus dem Weg zu gehen.

Doch nicht nur für Dieselfahrer ist der sogenannte Widerrufsjoker von Interesse.

Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug einfach nicht mehr behalten, auf ein anderes Fahrzeug umsteigen oder einen günstigeren Autokredit aufnehmen möchten; mit dem Widerrufsjoker kommen Sie wieder aus Ihrem Vertrag raus und erhalten Ihr Geld zurück. Insbesondere Verbraucher, die einen Kredit zu deutlich ungünstigeren Konditionen aufgenommen haben, als es derzeit möglich wäre, können mit dem Widerruf des Autokredits bares Geld sparen.

5. Wie kann ich meinen Autokredit widerrufen? 

Theoretisch genügt für den Widerruf eine schriftliche Mitteilung an die Bank, mit dem Inhalt, dass Sie den Darlehensvertrag widerrufen. Achtung: Eine fernmündliche Mitteilung ist hierfür nicht ausreichend! Das Widerrufsschreiben muss nicht näher begründet werden. Es reicht zu erklären, dass Sie den Darlehensvertrag widerrufen möchten. Nach der telefonischen Erstberatung stellen wir Ihnen gerne ein kostenloses Muster-Widerrufsschreiben zur Verfügung, mit dem Sie den Widerruf selbst vornehmen können. Aus Beweisbarkeitsgründen raten wir Ihnen dringend dazu den Widerruf per Postzustellungsauftrag zu versenden. So viel zur Theorie hinter dem Widerruf. In der Praxis jedoch, werden sich Banken quer stellen und versuchen Ihren Widerruf mit allen Mitteln zu verhindern. Um Ihrem berechtigten Anliegen Nachdruck zu verleihen, ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zur Seite zu stellen. Wir helfen Ihnen dabei, das Recht, das Ihnen zusteht, auch durchzusetzen. Gegebenenfalls muss hierfür ein Gerichtsverfahren angestrengt werden, bei dem Sie, Dank verbraucherfreundlicher Rechtsprechung, gute Erfolgsaussichten haben. Viele Kreditgeber sind sich darüber im Klaren, dass sie vor Gericht aller Voraussicht nach unterliegen werden, weshalb sie sich oftmals zu einem außergerichtlichen Vergleich bewegen lassen. Diese Kooperationsbereitschaft des Kreditgebers gilt allerdings nur dann, wenn sie weiß, dass der Kreditnehmer anwaltlich beraten beziehungsweise vertreten wird. Wenn Sie über eine Rechtsschutz- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie im Regelfall nur die gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und gehen keinerlei finanzielles Risiko ein. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an, um sich einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu verschaffen.

6. Was sind die Folgen des Autokredit-Widerrufs? – Verbundene Verträge widerrufen 

Die Folgen des Autokredit-Widerrufs lassen sich am besten erklären, wenn man sich vor Augen führt, dass es sich bei dem Autokreditvertrag um einen sogenannten verbundenen Vertrag handelt ( § 358 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Im Prinzip liegen also bei einem Autokredit zwei unterschiedliche Verträge vor, die miteinander verbunden sind: Ein Kaufvertrag über das Fahrzeug und ein Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufpreises. Die Verbindung der Verträge wirkt derart, dass der Widerruf des einen Vertrags auch die Unwirksamkeit des anderen Vertrags zur Folge hat (sogenannter „Widerrufsdurchgriff“).
Hat der Widerruf Erfolg, so muss das Fahrzeug zurückgegeben werden. Im Gegenzug erhält man die bereits gezahlten Tilgungsbeiträge und die gegebenenfalls geleistete Anzahlung zurück. Beim Widerruf des Autokreditvertrags kommen zwei Szenarien in Betracht: Im besten Fall bleibt es bei dem bisher Geschriebenen: Sie erhalten den gesamten Kaufpreis zurückerstattet und müssen für die bisher zurückgelegten Kilometer keine Nutzungsentschädigung zahlen. Dies gilt für alle widerrufbaren Autokredit-Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden. In der ungünstigeren Konstellation wird für die gefahrenen Kilometer eine Entschädigung vom Kaufpreis abgezogen. Eine solche Nutzungsentschädigung fällt allerdings nur bei Verträgen an, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden. Sollten Sie Ihren Vertrag vor dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen möglichst schnell zu handeln, da jeder gefahrene Kilometer die Nutzungsentschädigung in die Höhe treibt. Ob sich der Widerruf für Sie trotz anfallender Nutzungsentschädigung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Widerruf finanziell gesehen in jedem Fall lukrativer ist als der Verkauf auf dem Gebrauchtmarkt. Über die passenden Optionen in beiden Konstellationen beraten wir Sie gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch.

7. Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Autokredit-Widerrufs? 

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, die beim Widerruf des Autokredits anfallenden könnten, hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab. Die entsprechenden Details sind in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) und dem Versicherungsschein geregelt. Die aktuell geltenden ARB lassen sich regelmäßig auf der Webseite der Rechtsschutzversicherung finden. Gerne überprüfen wir die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags und holen die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenlos für Sie ein.

8. Leasing-Vertrag widerrufen 

Nicht nur Darlehensverträge, sondern auch Leasing-Verträge lassen sich gegebenenfalls für unbegrenzte Zeit widerrufen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Leasinggeber seine Informationspflichten gegenüber dem Leasingnehmer nicht oder nicht vollständig erfüllt hat. In diesem Fall wird die 14-tätige Widerrufsfrist, genauso wie beim Darlehensvertrag, nicht in Gang gesetzt. Die Widerrufserklärung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben versendet werden. Diesbezüglich ergeben sich keine Unterschiede zum Widerruf
des Autokredits.
Leider reagieren Banken häufig unkooperativ, wenn der Leasingnehmer ohne anwaltliche Beratung von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Daher raten wir Ihnen dazu, sich unbedingt von Experten beraten zu lassen, bevor Sie sich mit der Bank in Verbindung setzen.

Gerne überprüfen wir kostenlos die Widerrufsbelehrung Ihres Leasing-Vertrags und stellen Ihnen ein Muster-Widerrufsschreiben zur Verfügung.  Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

9. Welche Vorteile hat der Widerruf des Leasingvertrags? 

Durch den Widerruf des Leasingvertrags können Sie unter Umständen viel Geld sparen. Nach erfolgtem Widerruf muss der Leasingnehmer das Fahrzeug zurückgeben und erhält dafür alle geleisteten Ratenzahlungen und die Anzahlung zurück. Gegebenenfalls fällt eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an. Dies gilt jedoch nur für Leasingverträge, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.

10. Leasing-Widerruf und Skandal-Diesel 

Am interessantesten ist der Widerruf, wenn mit dem Leasing-Vertrag ein Diesel-Fahrzeug finanziert wurde, das unmittelbar oder mittelbar vom Abgasskandal betroffen ist. Auf diesem Weg werden Sie Ihr geleastes Diesel-Fahrzeug über dem aktuellen Marktwert los und entgehen gleichzeitig lästigen Diesel-Fahrverboten. Selbstverständlich muss das manipulierte Fahrzeug am Ende des Leasings auch nicht mehr gekauft werden.

11. Widerruf von ungünstigen Leasing-Verträgen 

Doch der Leasing-Widerruf lohnt sich nicht nur für Diesel-Fahrer. Grundsätzlich ist jeder Leasing-Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufbar. Durch den Widerruf von ungünstigen Leasing-Verträgen können alle Leasingnehmer, also auch Benzin-Fahrer, profitieren. Aufgrund der sinkenden Zinsrate werden Kredite immer günstiger. Das Nachsehen haben Leasingnehmer, die den Leasingvertrag zu einem früheren Zeitpunkt und somit zu ungünstigeren Konditionen abgeschlossen haben. Nach erfolgtem Widerruf kann ein günstigerer Leasing- oder Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Um sich über Ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren, können Sie uns gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch kontaktieren.

12. Widerruf eines Immobiliendarlehens 

Immobilienkredite sind aktuell deutlich günstiger als noch vor ein paar Jahren. Am meisten ärgert das Verbraucher, die einen vergleichsweise teuren Kredit zur Finanzierung ihrer Immobilie aufgenommen haben. In der Regel ist es nicht ohne weiteres möglich sich vom Darlehensvertrag zu lösen, um einen günstigeren Kredit aufzunehmen. Der Grund hierfür: Bei vorzeitiger Kündigung steht der Bank ein Anspruch auf Strafzahlung zu, die ein solches Vorgehen unwirtschaftlich macht. Somit wird der Verbraucher, oftmals über ein Jahrzehnt lang, an einen Kredit gebunden, dessen Aufnahme er bereut. Etwas anderes ergibt sich jedoch dann, wenn der Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurde und widerrufbar ist. Die Folge des Widerrufs ist nämlich die Rückabwicklung des Vertrags, ohne einem Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank ausgesetzt zu sein. So wird der Vertrag also sprichwörtlich „ungeschehen“ gemacht, sodass einer profitablen Umschuldung nichts mehr im Wege steht. Rufen Sie uns für ein kostenfreies Erstberatungsgespräch an, um zu erfahren, ob und wie Sie sich mit dem „Widerrufsjoker“ von Ihrem Darlehensvertrag lösen können.

13. Mehr als die Hälfte aller Immobiliendarlehen sind widerrufbar! 

Es klingt unglaublich: Mehr als 50% aller Widerrufsbelehrungen von Immobilienkrediten sind fehlerhaft und somit „ewig“ widerrufbar. Gerne erklären wir Ihnen wie der „Widerrufsjoker“ zustande kommt:Aus Verbraucherschutzgründen steht Kreditnehmern im Normalfall ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Während dieser Zeit kann sich der Verbraucher ohne jegliche Angabe eines Grundes vom Darlehensvertrag lösen. Der Kreditgeber, also regelmäßig die Bank, ist dazu verpflichtet den Verbraucher umfassend über dieses Widerrufsrecht zu unterrichten. Unterbleibt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, wird die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Daraus folgt ein „unendliches“ Widerrufsrecht des Kreditnehmers.Die Anforderungen, die an die Wirksamkeit Widerrufs-Belehrung gestellt werden, sind recht streng.Sie müssen vollständig, richtig, für den Verbraucher unzweideutig und verständlich sein.Wie eingangs erwähnt, werden mehr als 80% aller Widerrufsbelehrungen diesen Anforderungen nicht gerecht. Dies gilt insbesondere für Darlehensverträge, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden. Ob die Hinweise auf das Widerrufsrecht vollständig und richtig sind, ist für Nicht-Juristen schwer zu erkennen. Lassen Sie von unseren Anwälten kostenlos überprüfen, ob Ihr Immobilienkreditvertrag fehlerhaft und somit widerrufbar ist. Erfahren Sie in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch wie Sie mit Hilfe des Widerrufs Ihr ganzes Geld zurückerhalten können, ohne der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

14. Geld sparen durch den Widerruf des Immobiliendarlehens 

Wer sein Immobiliendarlehen jetzt widerruft kann tausende Euro sparen, indem er von dem aktuell niedrigen Zinsniveau für Immobilienkredite profitiert. Ein widerrufener Vertrag wird rückabgewickelt, sprich „rückgängig“ gemacht. Sie können nicht nur Ihre gezahlten Leistungen verzinst zurückverlangen, sondern auch einen Nutzungsersatz herausverlangen. Anders als bei der Kündigung, fällt hierbei keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Um zu überprüfen, ob sich der Widerruf für Sie lohnt, genügt es den Bauzinssatz bei Vertragsschluss mit den dem aktuellen Zinssatz zu vergleichen. Je höher die Differenz zwischen den Zinsraten ist, desto profitabler ist für Sie der Widerruf des Immobiliendarlehensvertrags.
Wenn der Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Belehrung widerrufbar ist, hat die Bank keine Möglichkeit den Widerruf zu verhindern oder Sie für den Widerruf zu sanktionieren. Dank der verbraucherfreundlichen Rechtslage ist der Widerruf des Immobiliendarlehens immer gewinnbringend. In einer kostenlosen Erstberatung überprüfen wir die Belehrung Ihres Immobilienvertrags auf Fehler und errechnen Ihnen, wieviel Geld Sie effektiv sparen können. Gerne vermitteln wir Ihnen im Anschluss an den erfolgten Widerruf eine günstige Nachfolgefinanzierung.

15. Vorfälligkeitsentschädigung 

Mit der Vorfälligkeitsentschädigung (bzw. Nichtabnahmeentschädigung) schützt sich der Darlehensgeber vor einem Refinanzierungs- und Margenschaden, der ihm durch die vorzeitige Kündigung entsteht. Die Höhe der Entschädigung ist regelmäßig so hoch angesetzt, dass sich die vorzeitige Lösung vom Kreditvertrag für den Verbraucher nicht lohnt und somit von einer Kündigung abschreckt. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist oftmals der einzige Grund dafür, dass der Kreditnehmer sich nicht vom Darlehensvertrag löst, um ein günstigeres Darlehen aufzunehmen. Der Widerruf räumt dieses Hindernis aus dem Weg, denn beim Widerruf des Darlehensvertrags entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Selbst eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann nach erfolgtem Widerruf zurückverlangt werden. Sie können uns jederzeit kostenfrei kontaktieren, um zu erfahren, ob Ihnen ein „Widerrufsjoker“ zusteht.

16. Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung? 

In den meisten Fällen sind alle Kosten, die bei einem Rechtsschreit über den Widerruf eines Immobilien-Darlehensvertrags entstehen können, durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt. Für Rechtsschutzversicherte besteht beim Darlehens-Widerruf also keinerlei finanzielles Risiko. Die einzigen Kosten, die gegebenenfalls anfallen könnte, ist eine etwaige Selbstbeteiligung, sofern dies Teil der Versicherungspolice ist. Wir setzen uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die Deckungszusage zu erhalten. Sollte kein Rechtsschutz verfügbar sein, so kann eine entsprechende Versicherung noch abgeschlossen werden. Selbstverständlich stehen wir auch Selbstzahlern mit Rat und Tat zur Verfügung.

[ggf. Prozesskostenfinanzierung]

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstberatungsgespräch an.

17. Zusammenfassung: Widerruf von Immobiliendarlehen – ohne finanzielles Risiko 

Nehmen sie unser Angebot für ein kostenloses Erstberatungsgespräch wahr und lassen Sie von unseren Anwälten überprüfen, ob Ihnen ein „Widerrufsjoker“ zusteht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns um die Einholung der Deckungszusage. Erst nachdem wir diese erhalten haben, werden wir für Sie tätig. Bei dieser Vorgehensweise entstehen für Sie keinerlei Kosten, bis auf die eventuell anfallende Selbstbeteiligung. Nach erfolgtem Widerruf erhalten Sie alle erbrachten Leistungen verzinst zurück. Anders als bei der vorzeitigen Kündigung, fällt beim Widerruf des Darlehensvertrags keine Vorfälligkeits- beziehungsweise Nichtabnahmeentschädigung an. Für eine besonders günstige Umschuldung helfen wir Ihnen bei der Auswahl der passenden Anschlussfinanzierung. Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorliegen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

18. Beschluss des BGH zum „Widerrufsjoker“ bei Immobiliendarlehen 

Mit dem Beschluss vom 04.06.2019 stärkt der Bundesgerichtshof Kreditnehmern den Rücken. Streitgegenstand war ein Immobiliendarlehensvertrag aus dem Januar 2012, den der Kreditnehmer im Mai 2016, mit Hilfe einer entsprechenden Willenserklärung, widerrufen wollte.

Da die Bank die Widerrufserklärung zurückwies, kam es zum Ritt durch die Instanzen, bis der Fall schließlich vor dem BGH landete. Laut BGH haben die vorhergehenden Instanzen es versäumt, die von der Sparda-Bank verwendete Widerrufsbelehrung sorgfältig zu überprüfen.
Wie an anderer Stelle ausführlich geschildert, begründen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen einen „Widerrufsjoker“, mit dem sich Verbraucherdarlehensverträge zeitlich unbegrenzt widerrufen lassen.

Die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung beinhaltet einen Verweis auf die bis zum 31.07.2012 geltende Fassung des § 312g I S. 1 BGB, die nur Relevanz für Verträge besitzt, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden.

In seinem Beschluss stellt der BGH in Frage, ob der Immobiliendarlehensvertrag ein „Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr“ im Sinne des § 312g I S. 1 BGB a.F. ist.

Hierbei handelt es sich um Verträge, die ausschließlich online zustande gekommen sind. Zu denken ist hier z.B. an den klassischen Online-Einkauf. Ein Vertrag gilt jedoch bereits dann nicht als ausschließlich online zustande gekommen, wenn der Kreditnehmer den Vertrag eigenhändig unterzeichnet hat, was bei Verträgen über ein Immobiliendarlehen der absolute Regelfall ist. Der BGH lässt durchblicken,
dass er eine solche Widerrufsbelehrungen als fehlerhaft bewertet und weist den Fall an die Vorinstanz zurück. In aller Kürze zusammengefasst bedeutet dies, dass Kreditnehmern ein „Widerrufsjoker“ zusteht, wenn sich die Widerrufsbelehrung des Immobiliendarlehensvertrags auf Bestimmungen bezieht, die ausschließlich für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
Geltung haben.

19. Viele Banken und Kreditinstitute 

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand, hat nicht nur die Sparda-Bank solche fehlerhaften Verweise in ihren Widerrufsbelehrungen verwendet. Entsprechende Fehler lassen sich in den Widerrufsbelehrungen von diversen anderen Kreditinstituten, wie z.B. den Volks- und Raiffeisenbanken sowie den PSD-Banken finden. Am stärksten aber nicht ausschließlich sind Verträge betroffen, die zwischen 2010 und 2016 geschlossen wurden. Insbesondere Kunden der oben genannten Banken, die Ihr Darlehen im besagten Zeitraum aufgenommen haben, sollten nicht damit zögern, die Widerrufsbelehrung ihres Kreditvertrags von unseren Anwälten kostenlos überprüfen zu lassen.

20. Widerrufsjoker zusammengefasst! 

Angesichts der aktuell niedrigen Zinsrate ergibt sich ein immenses Sparpotential, das Sie durch das Ausspielen des „Widerrufsjokers“ gänzlich ausschöpfen können. Zahlreiche Banken verwenden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, mit der Folge, dass die an sich 14-tätige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Das somit entstandene Recht zum zeitlich unbegrenzten Widerruf, genannt „Widerrufsjoker“, ermöglicht die Rückabwicklung des Immobilienkredits, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Nach erfolgtem Widerruf steht einer Umschuldung, mittels einer deutlich günstigeren Anschlussfinanzierung, nichts mehr im Wege. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen bereits vor etlichen Jahren aufgenommen wurde. Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstberatungsgespräch, um zu erfahren ob Ihnen ein „Widerrufsjoker“ zusteht.

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