Gebäude Hochwasserschäden – welche Versicherung zahlt?
Wenn an Ihrem Haus und/oder Ihrem Hab und Gut Wasserschaden aufgrund von Hochwasser und Überschwemmungen entstanden sind, zahlt weder die Wohngebäude-, noch die Hausratversicherung, da diese grundsätzlich nur im Falle von Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden oder bei Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus einstandspflichtig sind. Erforderlich ist eine spezielle Zusatzversicherung, die sog. Naturgefahrenversicherung bzw. Elementarversicherung/ Elementarschadenversicherung. …
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