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Wie verhalte ich mich bei einer Polizei-Kontrolle?

Eine Polizei-Kontrolle kann verdachtsunabhängig von Polizeibeamten durchgeführt werden. Die Polizei führt routinemäßige Verkehrskontrollen mit Straßenverkehrsteilnehmern durch, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Daneben kann eine Polizeikontrolle auch aufgrund eines mutmaßlichen Verkehrsverstoßes erfolgen. 

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Polizei-Kontrolle?

  • Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen und Signalen der Polizeibeamten zum Anhalten des Fahrzeugs.
  • Bleiben Sie im Fahrzeug, außer die Polizeibeamten fordern Sie auf, das Fahrzeug zu verlassen.
  • Reden ist Silber. Schweigen ist Gold! Bleiben Sie gelassen und höflich, aber machen Sie keine Aussagen! Antworten Sie insbesondere nicht auf Fangfragen, wie „Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“
  • Belasten Sie sich nicht selbst! Hierdurch kann ein kleiner fahrlässiger Verstoß dann als vorsätzliche Handlung ausgelegt werden, die eine Verdopplung des Bußgelds mit sich führt. 

Was muss ich vorzeigen?

  • Es sind die Personalien, Führerschein und Fahrzeugschein auf Verlangen vorzuzeigen. Sollte ein Personaldokument nicht mitgeführt worden sein, kann die Polizei eine weitergehende Identitätsfeststellung veranlassen.
  • Führen Sie unbedingt Warndreieck, Warnweste und einen nicht abgelaufenen Verbandskasten mit sich. Außerdem kann auch der Zustand der Reifen von den Polizeibeamten überprüft werden. 

Was soll ich tun, wenn ein Drogentest verlangt wird?

  • Ein freiwilliger Alkohol- oder Drogentest sollte grundsätzlich abgelehnt werden, wenn es hierfür keinerlei Begründung (etwa Alkoholgeruch o.ä.) gibt. 
  • Lehnen Sie eine Blutentnahme ebenfalls ab. Diese ist ohne begründeten Verdacht nämlich nicht möglich, dies bedarf einer richterlichen Anordnung.

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen? 

  • Die weitere Durchsuchung des Fahrzeugs, z.B. des Handschuhfachs, oder des Fahrzeuginnenraums ist ohne richterlichen Beschluss grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen gelten hier bei „Gefahr im Verzug“.

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