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Schmerzen nach Verkehrsunfall – Diesen Fehler sollten Sie vermeiden. Bei Beschwerden sofort zum Arzt

Schmerzensgeld nicht unnötig hergeben

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Bei Schmerzen nach einem Verkehrsunfall sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen wenn Sie später Schmerzensgeldansprüche geltend machen wollen. Andernfalls kann es schwierig werden wie ein aktueller Fall um Fußballspieler Jérôme Boateng zeigt. Die Klage gegen den Fußballspieler wegen eines Verkehrsunfalles wurde von dem Landgericht München I weitestgehend abgewiesen. Dem Unfallgegner wurden lediglich Reparaturkosten für sein Fahrzeug und vorgerichtliche Anwaltskosten zugesprochen; der geltend gemachte Schmerzensgeldanspruch sowie der Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall wurden dagegen zurückgewiesen.

Was war passiert

Der Unfall zwischen dem Fußballspieler und dem späteren Kläger, ein Schönheitschirurg, ereignete sich im Juni 2020. Der Arzt führte auf der Grünwalder Straße in München einen Spurwechsel mit seinem Pkw durch. Der Fußballer und spätere Beklagte war diesem dann aufgefahren. In dem nunmehr am 11.03.2022 ergangenen Urteil vertrat das Gericht die Ansicht, dass vorliegend der sog. „Beweis des ersten Anscheins“ gegen den Auffahrenden greife und daher der Beklagte dem Grunde nach für das Unfallgeschehen verantwortlich sei. Dementsprechend habe der Kläger einen Anspruch auf die Reparaturkosten, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug und die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Insgesamt erhielt er somit ca. 4.500,00 EUR. Eingeklagt hatte er jedoch einen Schaden in Höhe von rund 50.000,00 EUR.

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall

Der Unfallgegner wollte Boateng außerdem noch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Anspruch nehmen. Das Gericht kam aber zu dem Schluss, dass ihm diese Ansprüche nicht zustehen würden, da er den Eintritt unfallbedingter Verletzungen nicht habe beweisen können.

Der Beklagte erlitt nach eigenen Angaben eine Sensibilitätsstörungen der rechten Hand sowie eine HWS-Distorsion. Er ging allerdings erst ca. einen Monat nach dem Unfall zum Arzt, dies indes nicht wegen der Verletzungen an der Halswirbelsäule, sondern nur wegen der Beschwerden in seiner Hand. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass, wenn der Kläger entsprechende HWS-Beschwerden aufgrund des Unfalles erlitten hätte, zu erwarten gewesen wäre, dass er sich diesbezüglich sofort in ärztliche Behandlung begeben hätte. Da dies nicht geschehen ist, urteilte das Landgericht dem Beklagten stehe mangels eindeutig unfallbedingter Verletzungen keine weitergehenden Ansprüche zu. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. 

Schmerzen nach Verkehrsunfall: Unverzüglich zum Arzt

Bei einem Verkehrsunfall treten regelmäßig Verletzungen auf. Gehen Sie daher bei Beschwerden sofort zum Arzt und lassen Sie sich die Verletzungen attestieren – schon allein um Ihrer Gesundheit willen. Mit Hilfe der Unterlagen kann dann der Ihnen zustehende Schmerzensgeldanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und (in einem etwaigen späteren Prozess) bewiesen werden.

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