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KFZ-Gutachter und KFZ-Sachverständige – diese Fehler sollten Sie vermeiden

Wie Sie den richtigen Gutachter finden und worauf Sie achten sollten

KFZ-Gutachter und KFZ-Sacherständige - was man wissen muss

Ein KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständiger wird bei einem Autounfall in der Regel damit beauftragt, einen Unfallschaden an einem Auto zu bewerten.

Er spielt also bei der Bemessung der Schadenhöhe eine wichtige Rolle: Im Rahmen seines Gutachtens prüft er u.a., ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dazu ermittelt und beziffert er die erforderlichen Reparaturkosten bzw. den sog. Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert).

Gutachter von Versicherungen nicht immer neutral

Auch wenn die Gutachter natürlich möglichst neutral bleiben sollen, spielt es in der Praxis eine Rolle, von wem der Gutachter beauftragt wurde. Wurde der Gutachter von der Versicherung des Schädigers eingeschaltet, bewertet dieser den Schaden häufig versicherungsfreundlich, da diese den Schaden letztendlich zu zahlen hat.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Vielfach wird dem Geschädigten von der gegnerischen Versicherung ein Gutachter bzw. KFZ-Sachverständiger vorgeschlagen. Hierbei tritt häufig das Gefühl bei den Geschädigten auf, man würde von der Gegenseite umsorgt werden. Doch an dieser Stelle ist unbedingt Vorsicht geboten. Das Angebot sollte man dankend ablehnen und stattdessen einen eigenen Gutachter seines Vertrauens beauftragen.

Die Versicherungen kürzen regelmäßig Positionen, die dem Mandanten zustehen. Es ist davon auszugehen, dass der Schadensersatz bei einem unabhängigen Gutachter regelmäßig höher ausfällt. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen gerne bei der Wahl eines Gutachters weiter.

Wer zahlt den Gutachter?

Jeder Unfallgeschädigte hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen „eigenen“, unabhängigen Gutachter, welchen die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss. Eine Ausnahme gilt bei Unfällen, bei denen ein Schaden unterhalb der sog. Bagatellschadensgrenze (etwa 750 Euro) entstanden ist. In einem solchen Fall sollte kein vollwertiges Gutachten erstellt werden, da die Versicherung die Kosten hierfür vermutlich nicht übernehmen wird. Bedenkt man allerdings, dass heutzutage die Reparatur einer lackierten Stoßstange meist schon teurer ist, wird dieser Wert in der Praxis meist überschritten. Das Honorar des Kfz-Gutachters orientiert sich in der Regel an der Höhe des Schadens.

Kostenfreier Anspruch auf Gutachter und Anwalt

Da es nicht einfach ist, bei den Regeln und Auseinandersetzung mit den Versicherungen den Durchblick zu behalten, hat man als Geschädigter nicht nur einen Anspruch auf Übernahme der Gutachterkosten, sondern auch auf einen Anwalt. Dieser prüft auch insgesamt, welche Ansprüche einem Unfall-Geschädigten zustehen.

Wir freuen uns, wenn unsere Kanzlei für Verkehrsrecht Ihnen auf der Suche nach einem unabhängigen KFZ-Gutachter behilflich sein können. Kontaktieren Sie uns gerne.

Gerne kann unsere Kanzlei Sie auch vertreten, um Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen – bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung ebenso unsere Anwaltskosten.

Wie finde ich den richtigen Gutachter

Unsere Verkehrsrechtskanzlei arbeitet deutschlandweit mit KFZ-Gutachtern zusammen und empfiehlt Ihnen hier gerne einen unabhängigen Sachverständigen. Wir sind sehr gut mit Gutachtern in Nordrhein-Westfalen (NRW) und im Ruhrgebiet sowie insbesondere auch in Aachen, Köln und Düsseldorf vernetzt. Selbstverständlich können Sie auch einen Gutachter googlen .

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    2 Kommentare zu „KFZ-Gutachter und KFZ-Sachverständige – diese Fehler sollten Sie vermeiden“

    1. Danke für diesen Beitrag zum Thema Kfz-Gutachten. Gut zu wissen, dass man dabei einen neutralen Gutachter bestellen sollte, da die der Versicherung nicht immer neutral sind. Ich werde diesen Tipp beherzigen, falls ich mal einen Autounfall haben sollte.

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