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Bußgeld und Blitzer in der Probezeit – Wann droht eine Verlängerung?

Wann droht eine Verlängerung?

Viele junge Leute machen den Führerschein, um selbstständiger zu sein. Dabei nehmen sie das zusätzliche Lernen gerne in Kauf. Doch hört dieser Lernprozess auch nach bestandener Führerscheinprüfung nicht auf. Vielmehr muss jeder Fahranfänger eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Ein Blitzer in der Probezeit oder andere Verkehrsverstöße kann allerdings Zeit auf insgesamt vier Jahre verlängern.

Bei welchen Verstößen verlängert sich die Probezeit? Das regelt § 2a Abs. 2a StVG. Danach verlängert sich die Probezeit grundsätzlich bei der Anordnung eines Aufbauseminars. Das passiert, wenn der Verkehrsteilnehmer sich verkehrswidrig verhält. Verstöße, die zu einer Probezeitverlängerung führen können, lassen sich die Verkehrsverstöße in A- und B-Verstöße aufteilen. 

Wie verlängert sich die Probezeit

A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße wie bspw. Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 20 km/h, Rotlichtverstöße, Fahrerflucht und Alkohol am Steuer. Bei bereits einem dieser Verstöße kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden und somit die Probezeit verlängert werden. 

Daneben können zwei weniger schwerwiegende B-Verstöße auch als A-Verstoß gewertet werden. Dazu zählen z.B. die Gefährdung von Passanten beim Abbiegen, das Fahren ohne Betriebserlaubnis oder die Verwendung von abgefahrenen Reifen.

Kann ich mich gegen Blitzer in der Probezeit wehren?

Gegen die Probezeitverlängerung oder die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann man kein Rechtsmittel einlegen. Man kann jedoch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Stellt sich dann heraus, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft war, kann die Probezeitverlängerung noch verhindert werden. Ob sich ein Einspruch lohnt, sollte im Einzelfall mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden. Bei COM LEGAL ist das Erstgespräch hierzu kostenlos, kontaktieren Sie uns gerne.

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