Geschwindigkeitsüberschreitung oder “Blitzer“
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung prüfen unsere Anwälte von der COM LEGAL für Sie, ob die Messung wach- und fachgerecht erfolgt, ein angedrohtes Bußgeld oder der Führerscheinentzugs letztlich gerechtfertigt ist. Geltende Messverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind insoweit häufig fehleranfällig und damit nicht verwertbar.
Wir prüfen für Sie schnell und unkompliziert, wenn die jeweilige Messung ordnungsgemäß abgelaufen ist, sich demnach ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Das jeweilige Bußgeldverfahren wird durch unsere hochspezialisierten Anwälte auf Herz und Nieren geprüft, um so letztlich die folgenlose Einstellung des Verfahrens für Sie zu erreichen. Auch bei anderen Bußgeldbescheiden, prüfen unsere spezialisierten Anwälte Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen kostenlos und unverbindlich.
Achtung Fristen:
Sobald Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen, ist keine Zeit zu verlieren.
Wird nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegt, wird dieser rechtskräftig. Dann kann es teuer werden! Es drohen empfindliche Strafen bis hin zu einem Führerscheinentzug.
Wussten Sie schon….
Bei einem Verstoß im fließenden Verkehr wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel haftet stets nur der Fahrer – also nicht der Fahrzeughalter. Sie können also nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Sie selbst nicht gefahren sind. Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht.
Kann der Fahrer nicht innerhalb von drei Monaten ermittelt werden, tritt grundsätzlich Verfolgungsverjährung ein. Sie sind nicht dazu verpflichtet aktiv zu der Sachaufklärung beizutragen, müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht selbst belasten. Den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln, ist Aufgabe der Behörden.
Fall kostenlos und unverbindlich prüfen lassen!
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen und schildern Sie kurz worum es geht. Wir prüfen den Fall kostenfrei und unverbindlich, melden uns schnellstmöglich zurück und besprechen mit Ihnen die Optionen.
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