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Nach einem Verkehrsunfall – Was man als Erstes tun sollte

Wenn Sie noch am Unfallort sind, sollten Sie folgendes beachten: zur Checkliste direkt nach einem Unfall

Wenn der erste Schock nach einem Verkehrsunfall überstanden ist, fragen sich viele nach dem Unfall – was tun als Geschädigter? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten nach einen Verkehrsunfall für Sie zusammengefasst:

Was muss ich nach dem Autounfall als Erstes tun?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten und das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 100 Metern aufstellen.
  • Eine Warnweste ist im Auto Pflicht und sollte vor allem auf stark befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht getragen werden.
  • Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls einen Krankenwagen rufen.
  • Beweise sammeln: Fotos von der Unfallstelle und den Schäden machen.
  • Zeugen suchen und ihre Kontaktdaten aufnehmen.
  • Mit dem Unfallgegner klären, ob die Polizei gerufen werden soll.
  • Führerschein und Fahrzeugschein auf Anfrage zeigen.
  • Daten austauschen: Zusammen mit dem Unfallgegner den Unfallbericht ausfüllen, der in jedem Handschuhfach sein sollte. Das Formular ist kostenlos bei jeder ADAC-Geschäftsstelle oder als PDF erhältlich.

Wann sollte ich nach dem Unfall die Polizei rufen?

  • Wenn Miet- oder Firmenwagen beteiligt sind.
  • Bei größeren Sachschäden oder wenn jemand verletzt wurde.
  • Wenn es Streitigkeiten gibt oder der Unfallgegner flüchtet.
  • Die Polizei dokumentiert Verkehrsverstöße, klärt aber nicht, wer den Schaden zahlen muss. Angaben zur Person und zum Fahrzeug genügen.

Welche Versicherung brauche ich bei einem Autounfall?

  • Bei eigener Haftung melden Sie den Unfall Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Bei voller Haftung des Unfallgegners erhalten Sie Schadenersatz von dessen Versicherung.
  • Bei Teilschuld informieren Sie auch Ihre eigene Kfz-Haftpflicht, die den Sachverhalt gemeinsam mit der gegnerischen Versicherung prüft.

Was ist, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

  • Streit um Reparaturkosten ist häufig. Kürzungen bei fiktiven Abrechnungen betreffen oft die Stundensätze.
  • Bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen haben Sie Anspruch auf höhere Sätze.
  • Kürzt die Versicherung tatsächliche Reparaturkosten, kann Widerspruch sinnvoll sein. Rechtsberatung hilft.

Was steht mir noch an Leistungen zu?

  • Neben Mietwagenkosten können Sie auch Anwaltskosten, Abschleppwagen, Gutachterkosten und Entsorgungskosten geltend machen.
  • Bei Wertminderung des Fahrzeugs hilft ein Kfz-Sachverständiger.
  • Bei Verletzungen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und eine Haushaltshilfe.

Achtung! Die gegnerische Versicherungen meldet sich meist schon früh bei Ihnen, um den Fall zu klären. Aber Vorsicht: wenn Sie kein “Unfall-Profi” sind, entgehen Ihnen womöglich zahlreiche Ansprüche, wenn Sie sich auf die Versicherung einlassen ohne Ihre Rechte genau zu kennen. Deshalb am besten einen Fachanwalt oder -anwältin für Verkehrsrecht beauftragen, denn gleichzeitig gilt: wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt als Rechtsbeistand, der von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt werden muss.

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Nach einem Unfall – Was tun? Das steht Ihnen als Geschädigter zu:

Vielen Geschädigten ist nicht bekannt, was Ihnen nach einem Unfall zusteht oder haben keine Erfahrung, wie man im Streit mit den Versicherungen seine Ansprüche durchsetzt. Dabei haben Sie bei einem Unfall grundsätzlich Anrecht auf:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungsaufwand
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Unkostenpauschale
  • Rechtsanwaltskosten
  • Corona Reinigungskosten

Schadensersatz-Kürzungen vermeiden!

Bei einem Autounfall zahlen die gegnerischen Versicherungen oft zunächst nicht die vollständige Schadenssumme und kürzen diese nach eigenem Ermessen. Meist schicken sie im Vorfeld ihre eigenen Gutachter, welche dann entsprechend versicherungsfreundlich sind.

Wenn Sie finanzielle Kürzungen vermeiden möchten und sich am liebsten erst gar nicht dem Stress der Versicherung und Gutachter-Suche aussetzen wollen, rufen Sie uns an. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen wir Ihr Recht als Unfallgeschädigte/r und wissen genau, was Ihnen zusteht. Deshalb gehen wir für Sie entschieden gegen die Kürzungen der Versicherungen vor – in Absprache mit Ihnen klagen wir diese auch für Sie ein.

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