Stay home (Symbolbild)
Alexas_Fotos/unsplash
Seit einigen Tagen gilt das Gesetz zum bundeseinheitlichen Lockdown, darin geregelt ist auch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Sperre gilt überall da, wo an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 100 liegt, Stand April betrifft das die meisten Gebiete Deutschlands. Zwar darf man nach 22 Uhr noch joggen oder mit dem Hund Gassi gehen, Autofahren aber ist nach 22 Uhr generell nicht mehr erlaubt.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wann Fahrten erlaubt sind, u.a.
- zur „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“
- bei medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfällen
- zur Berufsausübung, „soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist“
- zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts
- zur „unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen“ oder Minderjähriger
- zur Begleitung Sterbender
- zur Versorgung von Tieren
- aus „ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“
Wie verhalte ich mich, wenn ich aus „gewichtigen Gründen“ unterwegs bin, jedoch kontrolliert werde?
Rechtsanwalt Osama Momen von COM LEGAL erklärt:
Falls Sie unsicher sind, ob ihr Ausgang oder ihre Fahrt unter die Ausnahmeregelungen oder „gewichtige Gründe“ fällt, verhalten Sie sich idealerweise wie folgt:
Teilen Sie dem Polizeibeamten mit, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Geben Sie lediglich Ihre Personalien an. Alsdann erhalten Sie in der Folgezeit Post von der Behörde. Sollte das Verfahren letztlich vor Gericht verhandelt werden, muss letztlich ein Richter entscheiden, ob ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung vorliegt. Der Passus „gewichtige und unabweisbare Gründe“ ist nicht legaldefiniert, so dass auch hier der Verteidigung ein gewisser Spielraum zur Verfügung steht, welchen Sie nicht durch eine unüberlegte Äußerung im Rahmen der Kontrollsituation schmälern sollten.
Es lassen sich stets “Gründe” für einen Ausgang trotz Ausgangssperre finden.
Darf man nachts tanken, wenn man am nächsten Tag keine Zeit dazu hat und zur Arbeit muss?
Momen: Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob solch eine Fahrt zur Berufsausübung zählt oder ein „gewichtiger und unabweisbarer Grund“ ist. Sicherer ist, man tankt auf dem Weg zur Arbeit, auch wenn diese mit einer Frühschicht um 5 Uhr beginnt, dann lässt sich ein unmittelbarer Zusammenhang zur Berufsausübung herstellen.
Darf man Essen abholen oder bestellen?
Ausdrücklich erlaubt ist die Auslieferung von Speisen und Getränken. Eine private Fahrt zum Abholen von Essen ist während der Ausgangssperre untersagt.
Dürfen Taxen oder andere Personenbeförderungsunternehmen weiter ihren Service anbieten?
Ja, natürlich weiterhin unter den bekannten Hygienevorschriften.
Darf man im Auto nachts durch einen Hotspot-Landkreis (Inzidenz >100) durchfahren?
Das ist in der Tat ein kritischer Punkt. Wenn es zur Berufsausübung gehört, dann besteht bei einer Fahrt durch einen Hotspot kein Problem, dies gehört zu den genannten Ausnahmen. Schwierig wird es, wenn ich in einem „Nicht-Hotspot“ losgefahren bin und durch einen Hotspot mit einer Inzidenz >100 fahre und angehalten werde – im Zweifelsfall sollte man sich so verhalten wie oben beschrieben und vom Schweigerecht Gebrauch machen.
Falls es danach zu einer Anhörung kommt, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Grundsätzlich ist diese Situation auch für die Gerichte neu, welche aktuell sehr belastet sind und Bußgeldverfahren nicht selten einstellen.
Osama Momen LL.M.
CEORechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
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