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Neues Cannabisgesetz zum 01.04.2024
Straferlass und Löschung aus dem Bundeszentralregister möglich!
Zum 01.04.2024 tritt das neue Cannabisgesetz in Kraft. Noch nicht vollstreckte Strafen (Urteile von Amts- und Landgerichten) werden aufgrund der Gesetzesänderung erlassen. Das gilt für alle alten Taten, die nach dem
neuen Gesetz nicht mehr strafbar wären.
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Was ist passiert?
Zum 01.04.2024 tritt das neue Cannabisgesetz in Kraft. Danach ist der Besitz von bis zu 50 Gramm Marihuana/Cannabis nicht mehr strafbar. Im Gesetz ist auch ausdrücklich der Straferlass für noch nicht vollstreckte Strafen geregelt, welche Taten betreffen, die nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr strafbar wären. Dieser Straferlass / Amnestie betrifft alle Strafen, die noch nicht vollstreckt worden sind. Das heißt alle Verurteilungen durch ein Gericht, in welchen die Geldstrafe noch nicht vollständig bezahlt wurde oder die Freiheitsstrafe noch nicht vollständig „abgesessen“ wurde. Auch Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden erlassen. Bei Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, wovon ein Teil nach wie vor strafbar ist und ein anderer Teil – Besitz von Marihuana/Cannabis bis 50 Gramm – nicht mehr strafbar ist, wird die Strafe abgemildert bzw. neu festgesetzt zu Ihren Gunsten. Außerdem werden alle Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt / gelöscht, welche wegen Besitzes von Marihuana/Cannabis ergangen sind. Dies geschieht allerdings nur auf Antrag.
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