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Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht

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Neues Cannabisgesetz zum 01.04.2024

Straferlass und Löschung aus dem Bundeszentralregister möglich!

Zum 01.04.2024 tritt das neue Cannabisgesetz in Kraft. Noch nicht
vollstreckte Strafen (Urteile von Amts- und Landgerichten) werden aufgrund
der Gesetzesänderung erlassen. Das gilt für alle alten Taten, die nach dem
neuen Gesetz nicht mehr strafbar wären.

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Mo-Fr, 9-17 Uhr

Sie sind betroffen, wenn

  • Ein Strafverfahren wegen Besitzes von Marihuana/Cannabis aktuell gegen Sie läuft – § 29 BtMG
  • Eine Strafe wegen Besitzes von Marihuana/Cannabis gegen Sie verhangen wurde durch ein Gericht – § 29 BtMG
  • Sie eine Eintragung im Bundeszentralregister wegen Besitzes von Marihuana/Cannabis haben – § 29 BtMG

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Was wir für Sie erreichen können

  • Straferlass bei noch nicht vollstreckter Verurteilung/Strafe
  • Straferlass bei noch nicht rechtskräftiger Verurteilung/Strafe
  • Einstellung des laufenden Strafverfahrens
  • Ermäßigung/Absenkung/Reduzierung der noch nicht vollstreckten Verurteilung/Strafe (Wenn ein Teil der Tat nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar wäre und ein anderer Teil schon)
  • Löschung von Eintragungen im Bundeszentralregister (BZR)

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Shayan Saeed
Shayan Saeed
15. Februar, 2024.
Super Kanzlei sehr zuverlässiges Team. Vor allem geht ein großes Lob an Herr Schwarz raus. Er hat seinen Job super gemeistert er hat Kompetenz und sein Fachwissen vom Gericht super bewiesen. Er hat mich sehr gut verteidigt!! Das Verfahren wurde innerhalb von 30 Minuten eingestellt . Sehr präzise, saubere und schnelle Arbeit Herr Schwarz!!!! DANKE !!!
Halim _
Halim _
7. Februar, 2024.
Ich bin zur Kanzlei gekommen, auf Grund eines Bußgeld Bescheids, bei dem ich von der Polizei angehalten wurde (angeblich 40km/h zu schnell). Mein Anwalt Herr Adamou hat sich der Sache angenommen und schnell festgestellt, dass die Beweislage der Polizei unzureichend war). Entsprechend wurde das Verfahren nach einigen Wochen eingestellt. Ich kann also die Kanzlei und auch Herrn Adamou bestens empfehlen.
Emir Memedov
Emir Memedov
6. Februar, 2024.
Ich kann meinen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur wärmstens empfehlen! Von Anfang bis Ende hat er sich äußerst professionell um meinen Fall gekümmert. Sein fundiertes Fachwissen und seine Erfahrung waren deutlich spürbar, und er hat mir in jeder Phase des Prozesses verständlich erklärt, was zu erwarten ist. Seine kommunikative Art und sein Engagement haben mir viel Vertrauen gegeben, und letztendlich hat er mein Anliegen erfolgreich gelöst. Ich bin äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und würde ihn jedem weiterempfehlen, der Unterstützung im Verkehrsrecht benötigt.
Mücahid
Mücahid
1. Februar, 2024.
Bin ehrlich begeistert von der Frau Pekin! Sie hat super arbeit geleistet immer Freundlich gewesen und sachlich ,Empfehle 100% weiter.
Esma Ünal
Esma Ünal
28. Dezember, 2023.
Sehr empfehlenswert
Muhannad Al-Daghestani
Muhannad Al-Daghestani
23. November, 2023.
Mit höchsten Tönen möchte ich besonders Herr Adamou für eine höchst kompetente, zuverlässige und besonders hilfsbereite Arbeit loben. Absolut der Ansprechpartner seines Fachgebiet!
Ammar Allaoui
Ammar Allaoui
20. November, 2023.
Uneingeschränkte Empfehlung !
Dashtie Salam
Dashtie Salam
15. November, 2023.
Sehr zuverlässig zuvorkommend wenn man was braucht Wird einem sofort geholfen sehr empfehlenswert hab von 5sterne 5 gegeben

Warum Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten

  • Antragstellung mit den Erfahrungswerten aus über 5.000 Fällen
  • Behörden (Staatsanwaltschaften und Gerichte) reagieren in der Regel schneller, wenn eine anwaltliche Vertretung gegeben ist
  • Die Justiz ist überfordert. Mehrere hunderttausende Fälle, welche Kontrolliert werden müssen. Wir können Druck aufbauen und auf eine schnelle Erledigung hinwirken
  • Kostenfreie Ersteinschätzung. Sie entscheiden nach einem kostenfreien Gespräch, ob Sie uns beauftragen wollen
  • Die Tilgung im Bundeszentralregister erfolgt nur auf Antrag

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Was ist passiert?

Zum 01.04.2024 tritt das neue Cannabisgesetz in Kraft. Danach ist der Besitz von bis zu 50 Gramm Marihuana/Cannabis nicht mehr strafbar. Im Gesetz ist auch ausdrücklich der Straferlass für noch nicht vollstreckte Strafen geregelt, welche Taten betreffen, die nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr strafbar wären. Dieser Straferlass / Amnestie betrifft alle Strafen, die noch nicht vollstreckt worden sind. Das heißt alle Verurteilungen durch ein Gericht, in welchen die Geldstrafe noch nicht vollständig bezahlt wurde oder die Freiheitsstrafe noch nicht vollständig „abgesessen“ wurde. Auch Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden erlassen. Bei Verurteilungen wegen mehrerer Delikte, wovon ein Teil nach wie vor strafbar ist und ein anderer Teil – Besitz von Marihuana/Cannabis bis 50 Gramm – nicht mehr strafbar ist, wird die Strafe abgemildert bzw. neu festgesetzt zu Ihren Gunsten. Außerdem werden alle Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt / gelöscht, welche wegen Besitzes von Marihuana/Cannabis ergangen sind. Dies geschieht allerdings nur auf Antrag.

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Mariya Mandzyuk

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