Bußgelder sind nicht nur lästig und teuer, sondern können auch Fahrverbote und Führerscheinentzug nach sich ziehen. Drohende Bußgelder oder eine Führerscheinmaßnahme müssen Sie jedoch nicht einfach hinnehmen. Wir helfen Ihnen hierbei und setzen Ihre Rechte durch.
Geschwindigkeitsüberschreitung – “Blitzer“: Im Rahmen von Geschwindigkeitsüberschreitungen prüfen wir von der COM LEGAL, ob die Messung regelkonform und fehlerfrei erfolgt ist und ob ein gegen Sie verhangenes Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten in Flensburg vermieden werden kann. Messverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind häufig fehleranfällig und mangelhaft. Wir können für Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob dies der Fall ist und ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mithin lohnenswert erscheint. Mehr zu “Blitzer”
Handy am Steuer & rote Ampel: Wenn Sie beim Telefonieren angehalten wurden oder vermeintlich eine rote Ampel passiert haben, ist ebenfalls zu prüfen, ob die angedrohte Sanktion angemessen und zutreffend ist oder abgewendet werden kann. So bestehen durchaus gute Chancen eine Strafe zu verringern, ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden oder das Verfahren durch einen Freispruch folgen- und sanktionslos zu beenden.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben:
Bitte achten Sie bei Erhalt eines Bußgeldbescheids auf die 14-tägige Frist!
Schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen / Informationen an unsere E-Mail Adresse info@comlegal.de oder nutzen Sie unten stehendes Upload-Formuar
- Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid
- Teilen Sie uns bitte mit, ob sie die Person sind, welche auf dem Messfoto abgebildet ist.
- Unterschriebene Vollmacht und Stammdatenblatt (welche wir Ihnen zusenden)
Sobald die Unterlagen eingegangen sind, werden wir umgehend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, Akteneinsicht beantragen und die Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.
Nach Erhalt der Verfahrensakte setzen wir uns zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise mit Ihnen in Verbindung.
Wussten Sie…
Bei einem Verstoß im fließenden Verkehr wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel haftet stets nur der Fahrer – also nicht der Fahrzeughalter. Sie können also nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Sie selbst nicht gefahren sind. Eine Halterhaftung gibt es in der BRD nicht.
Kann der Fahrer nicht innerhalb von drei Monaten ermittelt werden, tritt grundsätzlich Verfolgungsverjährung ein. Sie sind nicht dazu verpflichtet aktiv zu der Sachaufklärung beizutragen, müssen sich oder einen nahen Angehörigen nicht selbst belasten. Den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln, ist Aufgabe der Behörden.
Fall kostenlos und unverbindlich prüfen lassen!
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen und schildern Sie kurz worum es geht. Wir prüfen den Fall kostenfrei und unverbindlich, melden uns schnellstmöglich zurück und besprechen mit Ihnen die Optionen.
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