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Dashcams erlaubt oder verboten?

Dashcams, also Kameras, die vom Armaturenbrett aus den Straßenverkehr filmen, sind eines der Internetphänomene des 21. Jahrhunderts.  In vielen Ländern der Welt gehören sie mittlerweile zum festen Bestandteil von Autos und sorgen mitunter dafür, dass Unfälle, aber auch sonstige skurrile Situationen von Autofahrern während der Fahrt aufgenommen werden. 

Darf man Dashcams in Deutschland benutzen oder sind Dashcams verboten?

Die Möglichkeiten, die Dashcams bei Autounfällen eröffnen würden, klingen grandios. In Bezug auf das Verschulden des Unfalls steht es vor Gericht Aussage gegen Aussage, es gibt auch keine Zeugen, die den Hergang schildern können und dann kommt, aus dem Nichts, die Aufnahme der Dashcam eines der Unfallbeteiligten und die Sache ist klar. 

Alles schön und gut, aber geht das? – Datenschutz vs. Beweisverwertung bei Dashcams

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2018 entschieden, dass, wenn während der Fahrt der Straßenverkehr gefilmt wird, ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt. Grundsätzlich kann das Aufnehmen also mit Geldbußen geahndet werden. Aber das bedeutet noch nicht, dass Dashcam-Aufnahmen gar nicht nutzbar sind! Denn das Gericht sagt, dass ein Gesetzesverstoß zwar vorliegt, dennoch muss immer im Einzelfall abgewägt werden, ob nicht die Aufnahme des Unfalls in der konkreten Situation höher zu bewerten ist als das Interesse des Datenschutzes derer, die aufgezeichnet werden. 
Ist dies der Fall, können auch Dashcam-Aufnahmen verwertet werden.

Das klingt jetzt erstmal schwammig. Im Klartext bedeutet es, dass immer der Einzelfall analysiert werden muss, bevor man sagen kann, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel erlaubt sind! Dies kann im Zweifel komplex sein, sodass ein kompetenter Rechtsanwalt vonnöten ist! Das Team von COM LEGAL ist in solchen Fällen gern zur Stelle. 

 Zum Nachlesen: BGH, Urt. vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17

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