Bußgeld Katalog bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Wenn Sie mit geblitzt wurden und Post vom Amt erhalten haben, müssen Sie den Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen und können stattdessen das Bußgeld anfechten bzw. den Bußgeldbescheid. Denn immerhin ist jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft und lässt sich anfechten. Unsere Anwälte prüfen für Sie kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt. Danach entscheiden Sie, ob Sie mit uns gegen den Blitzer vorgehen möchten.
Je nachdem ob Sie außerorts oder innerorts geblitzt wurden, drohen unterschiedliche Bußgelder:
Bußgeld-Katalog bei Blitzer / Geschwindigkeitsüberschreitung
21 – 25 km/h zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
innerorts | 1 | 115 | / |
außerorts | 1 | 100 | / |
26 – 30 km/h zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
innerorts | 1 | 180 | bei WH-Tätern* |
außerorts | 1 | 150 | bei WH-Tätern* |
31 – 40 km/h zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
innerorts | 2 | 260 | ja |
außerorts | 1 | 200 | bei WH-Tätern* |
41 – 50 km/h zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
innerorts | 2 | 400 | ja |
außerorts | 2 | 320 | ja |
51 – 60 km/h zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
innerorts | 2 | 560 | ja |
außerorts | 2 | 480 | ja |
61 – 70 km/h zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
innerorts | 2 | 700 | ja |
außerorts | 2 | 600 | ja |
über 71 km/h zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
innerorts | 2 | 800 | ja |
außerorts | 2 | 700 | ja |
*Wiederholungstäter: wer innerhalb eines Jahres zum 2. Mal mit über 26 km/h geblitzt wurde.
Themenübersicht: Blitzer-Bußgeld und Fahrverbot verhindern
Kostenfreie Ersteinschätzung
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns schnell, einfach & bequem.
Wie und wann kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Zunächst bekommen Sie Post vom Amt, in der Regel erst einen Zeugenfragebogen zu der möglichen Geschwindigkeitsüberschreitung. Im Zeugenfragebogen wird gefragt, wer gefahren ist bzw. wer auf dem Blitzerfoto zu sehen ist. Wenn die Behörde vermutet, dass Sie der Fahrer sind, erhalten Sie einen Anhörungsbogen.
Sowohl auf den Zeugenfragebogen, als auch auf den Anhörungsbogen müssen Sie nicht antworten. Bei einem Anhörungsbogen kann man allerdings davon ausgehen, dass die Behörde vermutet, dass Sie Fahrer/in sind und als nächstes einen Bußgeldbescheid verschickt. Nach der Zusendung des Anhörungsbogen können wir als Fachanwälte für Verkehrsrecht bereits Ihre Verteidigung vorbereiten und zur späteren Anfechtung des Blitzers Akteneinsicht anfordern.
Spätestens wenn der Bußgeldbescheid eintrifft, sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht damit beauftragen, gegen den Blitzer-Bescheid Einspruch einzulegen. Sie haben für den Einspruch 14 Tage Zeit (nach Erhalt des Bußgeldbescheides).
Blitzer-Bußgeld anfechten – die wichtigsten Fragen und Antworten
Blitzer und Rechtsschutzversicherung – eine gute Kombination
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrecht abgeschlossen haben, übernimmt die Versicherung in der Regel die Anwaltskosten für den Einspruch gegen das Bußgeld. Deshalb sollten Sie es nicht unversucht lassen, über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht den Bußgeldbescheid anfechten zu lassen.
Doch auch ohne Rechtsschutzversicherung sind viele Mandanten bereit, die Kosten zu tragen, wenn es darum geht, den Führerschein zu behalten, z.B. wenn dieser für den Job nötig ist.
Was kann man beim Blitzer anfechten?
Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Es lohnt sich also einen Profi prüfen zu lassen, ob ein Blitzer anfechtbar ist. Unsere geschulten Fachanwälte können einen Blitzer anfechten, wenn z.B. folgende Fehler auftauchen:
- Formelle Fehler des Bußgeldbescheides selbst
- Technische Fehler (an der Messanlage, Behinderung durch Sicht- oder Wetterverhältnisse, unkorrekter Aufbau, keine aktuelle Eichung,…)
- Nicht ausreichend geschulte Mitarbeiter
- Blitzerfoto ungenau: Fahrer auf dem Foto ist nicht einwandfrei identifizierbar
- Je nach Messanlage und Umstände gibt es viele weitere Faktoren, die einen Bußgeldbescheid bei Geschwindigkeitsüberschreitungen anfechtbar machen…
Wenn Sie uns Ihren Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid zusenden, nehmen unsere Experten eine Ersteinschätzung vor. Dann besprechen wir mit Ihnen, ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.
Blitzer anfechten: unsere Erfahrung als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht
Insbesondere bei mobilen Blitzern lassen sich in den Messungen häufig Fehler feststellen, da die Blitzer immer wieder neu installiert und den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden müssen. Hier lohnt sich häufig ein Einspruch bei Blitzern. Insgesamt sind bei jedem zweiten Bußgeldbescheid Mängel zu finden.
Aber auch bei festen Blitzanlagen lohnt sich eine Überprüfung durch unsere Fachanwälte. Droht dem Fahrer bspw. ein Fahrverbot lässt sich dieses häufig vermeiden.
Geblitzt in der Probezeit
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 20 km/h (ein sogenannter „A-Verstoß“) verlängert sich die Probezeit und es wird ein Aufbauseminar angeordnet. Gegen die Probezeitverlängerung an sich gibt es zwar kein Rechtsmittel, allerdings kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, welcher womöglich zur Probezeitverlängerung führt. Wenn dieser Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, kann die Probezeitverlängerung ggf. noch verhindert werden.
Blitzer nicht bezahlt – später noch anfechten?
Wenn man glaubhaft versichern kann (ggf. eidesstattlich), dass man den Bußgeldbescheid nicht ordnungsgemäß erhalten hat, dann kann u.U. auch noch nach 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Andernfalls ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und lässt sich auch nicht mehr einfach umkehren.
Blitzer – Gut zu wissen
Wiederholungstäter
Das Fahrverbot verlängert sich um einen weiteren Monat bei Wiederholungstätern. Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h geblitzt wurde.
Blitzer Verjährung
Erhalten Sie drei Monate nach dem Geschwindigkeitsverstoß keinen Bußgeldbescheid oder wird keine Klage erhoben, gilt die Ordnungswidrigkeit in der Regel „verjährt“.