
Nach einem Verkehrsunfall – Was man als Erstes tun sollte
- Wenn Sie noch am Unfallort sind, sollten Sie folgendes beachten: zur Checkliste direkt nach einem Unfall
Wenn der erste Schock nach einem Verkehrsunfall überstanden ist, fragen sich viele nach dem Unfall – was tun als Geschädigter? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten nach einen Verkehrsunfall für Sie zusammengefasst:
– Wir sind für Sie erreichbar!
- Wann zahlt die Versicherung und was zahlt die Versicherung – was kann ich gegen Kürzungen der Versicherung tun?
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Achtung! Die gegnerische Versicherungen meldet sich meist schon früh bei Ihnen, um den Fall zu klären. Aber Vorsicht: wenn Sie kein “Unfall-Profi” sind, entgehen Ihnen womöglich zahlreiche Ansprüche, wenn Sie sich auf die Versicherung einlassen ohne Ihre Rechte genau zu kennen. Deshalb am besten einen Fachanwalt oder -anwältin für Verkehrsrecht beauftragen, denn gleichzeitig gilt: wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt als Rechtsbeistand, der von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt werden muss.
Was tun nach einem Unfall – die wichtigsten Fragen und Antworten
Wann muss ich einen Unfall der Versicherung melden / Wer muss den Unfall der Versicherung melden?
Als Geschädigter muss man den Verkehrsunfall grundsätzlich nicht seiner Versicherung melden, da die Versicherung des Gegners den Schaden(-sersatz) abwickeln muss. Es empfiehlt sich aber trotzdem die eigene Versicherung zu informieren, da der Verursacher nachträglich auf die Idee kommen könnte, zu bestreiten den Unfall verursacht zu haben.
Wenn du den Unfall verursacht hast, solltest du allerdings umgehend deine Kfz-Haftpflichtversicherung kontaktieren, die sich um die Abwicklung des Schadens des Unfallgegners kümmert.

Nach einem Verkehrsunfall zur Werkstatt, zum Gutachter oder zum Anwalt?
Wer zahlt den Gutachter, wer zahlt den Anwalt?
- Anwalt: da dem Geschädigten nach einem unverschuldeten Unfall ein Anwalt zusteht, welcher von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird (also “kostenlos” ist), empfiehlt es sich, diesen als Erstes zu beauftragen, damit dieser für einen alles weitere zu klärt. COM LEGAL kann Ihnen auch Gutachter in Ihrer Region empfehlen.
- Gutachter: Der Sachverständige bewertet die Beschädigung und beziffert den entstandenen Schaden in seinem Gutachten. Auch diese Kosten des Gutachters werden von der Gegenseite übernommen.
- Werkstatt: Ist alles festgehalten, können Sie entscheiden, ob und wo sie reparieren lassen möchten (sofern Sie bspw. bei einem Leasing nicht an bestimmte Werkstätten gebunden sind).

Muss ich den Schaden reparieren lassen?
Grundsätzlich müssen Sie einen Schaden nicht reparieren. Allerdings kann es vertragliche Regelungen z.B. bei einem Leasing geben (die zur Reparatur verpflichten, meist sogar bei bestimmten Werkstätten) oder wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist.
Um zu vermeiden, dass bei einem erneuten Unfall Streitigkeiten mit der Versicherung entstehen (welcher Schaden alt und welcher neu ist), sollte man allerdings eine fachgerechte Reparatur vornehmen. Zahlen Sie für die Reparatur weniger als die Versicherung Ihnen zahlt, dürfen Sie den Rest einbehalten.

Die gegnerische Versicherung meldet sich – worauf Sie achten sollten
Bei der Kontaktaufnahme durch die gegnerische Versicherung sollte man zunächst vorsichtig sein, denn diese ist natürlich daran interessiert, Ihren Schaden so klein wie möglich zu halten. Sie schicken dementsprechend in der Regel auch “versicherungsfreundliche” Gutachter vorbei und informieren Sie auch nicht immer über alle Ansprüche, die Ihnen zustehen.
Deshalb steht Ihnen zu sich einen Anwalt zu nehmen, welcher sich mit dem Thema und seinen Schwierigkeiten auskennt und Sie vertritt. Der Anwalt muss dem Geschädigten von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden. Empfehlenswert ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, welcher sich dann um die gesamte Abwicklung kümmert sowie die Auseinandersetzung mit der Versicherung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt.

Mein Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher – was nun?
Sie können für die Zeit bis Ihr Fahrzeug repariert ist, ein gleichwertiges Mietfahrzeug anmieten (oder sich die Kosten hierfür erstatten lassen). Die Kosten für die Anmietung bzw. den Ausfall muss die gegnerische Versicherung zahlen.
Sie dürfen hier allerdings die Mietwagen-Kosten nicht unnötig vergrößern, z.B. durch eine zu teure oder zu lange Anmietung. Es besteht eine sogenannte Schadensminderungspflicht die besagt, dass man die Kosten nach einen Unfall so gering wie möglich halten muss.

Wann zahlt die Versicherung und was zahlt die Versicherung – was kann ich gegen Kürzungen der Versicherung tun?
Die Versicherung hat 4-6 Wochen Zeit einen Schaden zu zahlen. Unserer Erfahrung nach klappt dies in der Regel auch, zumindest für den “Hauptschaden”. Allerdings kürzen Versicherungen gerne die Schadenssumme und suchen nach Gründen, nicht den vollen Schaden, den der Gutachter festgestellt hat, zu zahlen.
Hier lohnt es sich im Vorfeld kostenlos einen Anwalt zu beauftragen, welcher auf Augenhöhe die Sachen mit der Versicherung klärt und entsprechend Druck macht, um eine zügigere und volle Auszahlung zu veranlassen.
Wenn gar nichts mehr geht und die Versicherung sich weigert, lohnt es sich zu klagen. Oft zahlen die Versicherungen nach einer Klage sehr schnell.

Nach einem Unfall – Was tun? Das steht Ihnen als Geschädigter zu:
Vielen Geschädigten ist nicht bekannt, was Ihnen nach einem Unfall zusteht oder haben keine Erfahrung, wie man im Streit mit den Versicherungen seine Ansprüche durchsetzt. Dabei haben Sie bei einem Unfall grundsätzlich Anrecht auf:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld
- Arzt- und Heilbehandlungskosten
- Unkostenpauschale
- Rechtsanwaltskosten
- Corona Reinigungskosten
Schadensersatz-Kürzungen vermeiden!
Bei einem Autounfall zahlen die gegnerischen Versicherungen oft zunächst nicht die vollständige Schadenssumme und kürzen diese nach eigenem Ermessen. Meist schicken sie im Vorfeld ihre eigenen Gutachter, welche dann entsprechend versicherungsfreundlich sind.
Wenn Sie finanzielle Kürzungen vermeiden möchten und sich am liebsten erst gar nicht dem Stress der Versicherung und Gutachter-Suche aussetzen wollen, rufen Sie uns an. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen wir Ihr Recht als Unfallgeschädigte/r und wissen genau, was Ihnen zusteht. Deshalb gehen wir für Sie entschieden gegen die Kürzungen der Versicherungen vor – in Absprache mit Ihnen klagen wir diese auch für Sie ein.
Effektive Abwicklung
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Badr Eddine Adamou
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