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Blitzer

Bußgeldverfahren bei Blitzer – was muss man beachten!

Typischer Ablauf eines Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung / Blitzer

Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen

Blitzer-Anhörungsbogen-Zeugefragebogen Bußgeldverfahren
Blitzer-Anhörungsbogen-Zeugefragebogen

Bis es zum Bußgeldverfahren bei Blitzern kommt, prüft die Behörde zunächst, wer auf dem Blitzer-Foto zu erkennen ist. Dann bekommt man Post von der Behörde – was muss man beachten: Wenn zwischen dem Blitzer-Foto und Halter Übereinstimmungen bestehen, erhält der Fahrer gleichzeitig Halter in der Regel einen Anhörungsbogen, da die Behörde dann unterstellt der Halter sei zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung gefahren.

Andernfalls erhält der Halter einen Zeugenfragebogen und wird befragt wer denn zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat. Der Halter hat nun die Möglichkeit sich zu der Angelegenheit zu äußern. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht allerdings nicht! Der Halter kann auch gar nicht reagieren und schweigen. Wenn man einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen bekommt, bedeutet das noch nicht automatisch ein Bußgeld, noch läuft lediglich das Bußgeldverfahren.

Wird der Fahrer vom Halter benannt, so erhält dieser auch einen Anhörungsbogen und damit die Gelegenheit sich zu der Sache zu äußern. Gleiches gilt, wenn bereits vor Ort die Personalien des Fahrzeugführers aufgenommen wurden. Auch dies ist noch kein Blitzer Bußgeld.

Benennt der Halter keinen Fahrer strengt die Behörde grundsätzlich weitere Ermittlungen an (Besuch im Hause des Halters, Nachbarbefragungen, Fotoabgleich mit Bildern aus der Personalausweisdatenbank). Wird dennoch kein Fahrer ermittelt kommt es zur Einstellung des Verfahrens. Bei punktebewährten Verstößen ist allerdings die Anordnung eines Fahrtenbuches durch die Behörde gegen den Halter möglich.

Bußgeldbescheid

Sind die Ermittlungen aus Sicht der Behörde erfolgreich verlaufen, wird gegen den von der Behörde festgestellten Fahrzeugführer ein Bußgeldbescheid erlassen.

Jetzt besteht Handlungsbedarf! Entweder man zahlt die Geldbuße, oder legt innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das Datum steht auf dem Zustellungsbrief und sollte in jedem Fall mitgeteilt werden, um einen fristwahrenden Einspruch zu gewährleisten. 

Blitzer Einspruch

Sobald der Einspruch bei der Behörde eingeht, bekommt man weitere 14 Tage Zeit um den Blitzer Einspruch zu begründen. Wenn die Behörde dann weiterhin an dem Bußgeldbescheid festhält wird sie diesen zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft weitergeben.

Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Dazu wird der von den Behörden festgestellte Fahrzeugführer geladen. Der Betroffene kann auf Antrag vom persönlichen Erscheinen entbunden werden, wenn die Fahrereigenschaft des Betroffenen eingeräumt wird und das persönliche Erscheinen des Betroffenen auch sonst nicht notwendig ist. Im Rahmen der Mandanten die COM LEGAL betreut, müssen diese in der Regel nicht vor Gericht erscheinen.

Beschluss oder Urteil vom Gericht

Nach der sogenannten “Beweisaufnahme” entscheidet das Gericht entweder durch Beschluss, mit dem das Verfahren im besten Fall eingestellt wird, oder durch Urteil. Bei einem Urteil kann der Bußgeldbescheid aufrecht erhalten werden oder die “Strafe” niedriger gesetzt werden.

Es lohnt sich, dass einen Fachanwalt für Verkehrsrecht über den Bußgeld Bescheid schaut und prüft, ob sich ein Einspruch lohnt. Bei COM LEGAL ist das Erstgespräch kostenlos, danach können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.

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